Probleme bei der Passkontrolle – vom Reisen mit Kindern, die einen anderen Nachnamen haben

Dieser Artikel schlummert seit fünf Wochen im Backend meines Blogs. Nicht nur weil ich auf der letzten Reise mit meinen Kindern überhaupt nicht zum Schreiben kam, sondern auch weil ich mir letztendlich unsicher war, ob mein Gefühl, während der Passkontrolle bei der Ausreise aus Deutschland wie eine Kriminelle behandelt worden zu sein, gerechtfertigt war oder nicht. Das Urteil darüber überlasse ich am Ende euch. Wer aber häufiger alleine mit Kind oder Kindern ins (nicht EU) Ausland fliegt, hat sicherlich schon mal ähnliche Situationen erlebt. Wenn auch (hoffentlich!) nicht ganz so extreme.

Ende Juni zwang mich ein deutscher Grenzpolizist bei der routinemäßigen Passkontrolle vor dem Abflug vom Frankfurter Flughafen in die totale Unterwürfigkeit und drohte mir, mich und meine Kinder in dem vor langer Zeit gebuchten Flieger nicht wie geplant ausreisen zu lassen,

„Ich kann auch ihren Lebensgefährten her ordern, dann verpassen Sie ihren Flug!“

Wie bitte? Was war passiert?

Eine komplett alltägliche Situation war binnen Sekunden eskaliert und meine 5 Wochen dauernde Reise durch die USA drohte bereits auf deutschem Boden zu scheitern noch bevor sie überhaupt begonnen hatte.

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Passkontrolle Flughafen – Reisen mit Kindern, die einen anderen Nachnamen haben

Meine Kinder haben einen anderen Nachnamen als ich. Was an verschiedenen Flughäfen im Laufe der Jahre immer mal wieder zu Nachfragen bei der Passkontrolle geführt hatte. Schliesslich soll verhindert werden, dass Erwachsene fremde Kinder oder gar die eigenen gegen den Willen der jeweiligen Sorgeberechtigten ins Ausland mitnehmen oder entführen.

Hat ein Elternteil einen anderen Nachnamen als das Kind, muss er sich (meist) Nachfragen gefallen lassen. Bisher war das aber immer sehr schnell geklärt. Ich habe stets eine handgeschriebene und unterschriebene, mit aktuellem Datum versehene ‚Einverständniserklärung‘ des Vaters dabei, in der steht wer ich bin, wohin ich fliege, wie die Kinder heißen und dass die Reise abgesprochen ist. Wir haben geteiltes Sorgerecht, sind schlicht nur nicht verheiratet.

Bei den verschiedensten Passkontrollen im In- und Ausland, von Köln über London bis Tel Aviv, reichte genau dieser Wisch aus. Einmal hatte ich ihn vergessen. Da trat die Dame aus ihrer Kabine hervor und fragte meinen Sohn, ob ich seine Mama bin und er wirklich mit mir verreisen wolle. Sein ‚Ja!‘ genügte ihr.

Nicht aber dem Grenzbeamten auf dem Frankfurter Flughafen, der aus irgendeinem Grund von Anfang an sehr degradierend mit mir umgesprungen ist und offensichtlich ein Exempel an mir statuieren wollte. Er behandelte mich wie eine Kriminelle. Schliesslich stehe ich als Alleinreisende mit Kindern erst einmal unter Generalverdacht und muss meine Unschuld beweisen. Oder doch nicht?

„Wo geht’s denn hin?“ brummt er mich an.

„Nach Providence.“

Stille.

Genervtes Schulterzucken. Herablassender Blick.

„Ja und, soll ich jetzt wissen wo das ist?!“

„Es geht in die USA. Providence, USA.“

Hätte ich gesagt: ‚Es geht nach Providence in die USA‘ hätte er wahrscheinlich geantwortet ‚Glauben Sie, ich weiß nicht, wo das ist?

„Hm.“

Nach einem kurzen Blick in die Pässe wollte er wissen, ob ‚das‘ meine Kinder sind. Also holte ich die ‚Einverständniserklärung‘ heraus in der mein Partner bestätigte, dass ich mit unseren Kindern reisen darf. Ich legte sie ihm vor.

„Ah, die haben sie schon gleich dabei.“

Ja, gut oder? Denke ich. Während er jedoch erst warm läuft. Nein nein so einfach sollte das nicht werden.

„Das ist ja von Hand geschrieben?“ stellte er fast angeekelt fest und hielt das Papier mit spitzen Fingern hoch.

Ok, die Schrift war nicht die schönste, aber authentisch. Mittlerweile stand ich schon ungewöhnlich lange vor ihm. Meine Jungs neben mir, abwartend und beobachtend was da vor sich ging. Aber auf jeden (Reisenden) dürfte klar zu erkennen gewesen sein, dass sie sich auf die bevorstehende Reise freuten.

Der Grenzbeamte wollte das aber nicht erkennen. Ganz offensichtlich hatte er ein Machtspielchen begonnen. Ein Machtspielchen, das er ganz sicher nicht das erste Mal durchzog und das mir demonstrieren sollte, wie wichtig deutsche Grenzbeamte sind und dass unsere Reise nun in seiner Hand liegen würde. Er erklärte das Papier kurzerhand für nutzlos.

„Die kann ja jeder geschrieben haben. Die Unterschrift darauf kann gefälscht sein.“

Wie bitte? Das musste erst einmal sacken. Unterstellt er mir wirklich gerade, ich würde die Unterschrift fälschen? Vollkommen grundlos muss ich mich trotz vorhandener Einverständniserklärung nicht nur für das Reisen mit meinen eigenen Kindern verteidigen sondern mich auch noch gegen den Verdacht einer Urkundenfälschung erwehren?

„Haben Sie die Geburtsurkunden der Kinder dabei? Oder eine Ausweiskopie ihres Mannes?“

Der Punkt war gekommen, an dem meine Freundlichkeit nachliess und ich sickig wurde. Ich hatte KEINE Geburtsurkunde dabei und natürlich erst recht keine Ausweiskopie meines Mannes! Zudem hätte er sicherlich auf ‚das System‘ zugreifen können, das den Pass samt Unterschrift meines Partners abrufen kann. Ich erklärte, dass bisher besagte Einverständniserklärung immer gereicht hat und alle auf allen bisher bereisten Flughäfen zufrieden gestellt hat, die sich fragten, ob ich wirklich mit meinen Kindern aus- oder einreisen dürfe! Ein Fehler, wie sich herausstellte, denn er fuhr jetzt die ’nur weil das hier und da klappte, klappt es hier noch lange nicht-Schiene‘.

Meine Kinder ware zu diesem Zeitpunkt und vor allem aufgrund meiner mittlerweile veränderten und angeschlagenen Stimme sehr verunsichert. Sie zupften an meinem Ärmel und fragten besorgt:

„Mama, was ist denn los? Mama, was macht der Mann? Können wir nicht fliegen?“

Jeder halbwegs einfühlsame Mensch hätte allerspätestens an dieser Stelle den Beweis gehabt, dass ich meine/die Kinder nicht entführe oder gegen ihren Willen ins Ausland fliege. Sie nennen mich ‚Mama‘, haben Angst, nicht in den Urlaub zu können, das sind doch ganz eindeutige Zeichen oder nicht? Wo bleibt denn da der Menschenverstand?

Wie kaltherzig muss man sein um an dieser Stelle weitere Machtspielchen durchzuziehen, dabei die Kinder komplett zu ignorieren und zu verunsichern, mich wie eine Kriminelle zu behandeln um an den Haaren herbeigezogene Unterstellungen aufrecht zu halten und mich zwingen zu wollen, Dokumente vorzulegen, zu deren Mitnahme ich bei einer Ausreise aus Deutschland in so einem Fall schlicht nicht verpflichtet bin!

Und wer jetzt sagt: Selbst schuld, warum nimmst du keine Kopie der Geburtsurkunden mit? Dem sage ich: Weil ich es nicht MUSS. Ich bin laut Angaben der Bundespolizei nicht dazu VERPFLICHTT insofern kann es am Ende einfach nicht sein, dass genau diese Dokumente verlangt werden oder so ein Druck ausgeübt wird, dass einem das Herz in die Hose rutscht.

Die Empfehlungen der Bundespolizei lauten:

Bei begleiteten Minderjährigen überprüft die Bundespolizei, ob die Begleitperson gegenüber dem Minderjährigen sorgeberechtigt ist, insbesondere in Fällen, in denen der Minderjährige nur von einem Erwachsenen begleitet wird und der begründete Verdacht besteht, dass er rechtswidrig dem/den Sorgeberechtigten entzogen wurde. In letzterem Fall stellt die Bundespolizei eingehendere Nachforschungen an, damit etwaige Unstimmigkeiten oder Widersprüche bei den gemachten Angaben festgestellt werden können.

Zur Vermeidung solcher Unstimmigkeiten wird bei Reisen von begleiteten und unbegleiteten Minderjährigen empfohlen, nachfolgend aufgeführte Unterlagen mitzuführen:

• eine formlose Einverständniserklärung des/der Personensorgeberechtigten mit Angaben zum Minderjährigen, ggf. Personalien der Begleitperson(en) und Reiseziel bzw. Reiseverlauf
• Personalien und Erreichbarkeit des/der Personensorgeberechtigten
• Kopie der Ausweisdatenseite des/der Personensorgeberechtigten.
Dies erleichtert die Arbeit der Grenzpolizei hinsichtlich der Verhinderung einer möglichen Kindesentziehung oder eines unerlaubten Entfernens des Kindes aus dem Einflussbereich des/der Erziehungsberechtigten.

Das Auswärtige Amt schreibt:

Unternimmt ein Kind eine Auslandsreise ohne Begleitung durch die Eltern bzw. ein Elternteil, ist es empfehlenswert, dem Kind neben dem erforderlichen Ausweisdokument eine formlose Einverständniserklärung sowie eine Kopie der Ausweisdatenseite des/der Personensorgeberechtigten mitzugeben. Aus der Einverständniserklärung sollte hervorgehen, dass der/die Personensorgeberechtigte/n mit der Auslandsreise einverstanden sind. Dies erleichtert die Arbeit der Grenzpolizei hinsichtlich der Verhinderung einer möglichen Kindesentziehung oder eines unerlaubten Entfernens des Kindes aus dem Einflussbereich des/der Erziehungsberechtigten.

Es wird folgender Inhalt der Bescheinigung empfohlen:

  • Personalien der Alleinreisenden
  • Personalien und Erreichbarkeit des/der Personensorgeberechtigten
  • Reiseroute
  • Personalien evtl. volljähriger Begleitpersonen
  • Unterschriftsbeglaubigung (durch Notar, Rathaus)
  • ggf. Übersetzung der gesamten Einverständniserklärung in die Landessprache (durch Übersetzerbüro)

Bei all diesen Punkten handelt es sich um ‚Empfehlungen‘! Keine Vorgaben! Letztendlich fehlte mir die empfohlene Unterschriftsbeglaubigung durch einen Notar (!), aber nicht im Traum bin ich darauf gekommen, nachweisen zu müssen, die Unterschrift nicht GEFÄLSCHT zu haben! Und mal ganz ehrlich: eine kopierte und mitgeführte Geburtsurkunde der Kinder sagt doch viel weniger aus über das etwaige Reise-Einverständnis des Vaters als eine handgeschriebene und vor allem aktuelle Einverständniserklärung!

Eine Kopie der Geburtsurkunden kann ich direkt nach der Geburt angefertigt haben, das heißt aber doch noch lange nicht, dass der Partner auch 6 Jahre später noch mit der Reise einverstanden ist!  Vielleicht liegt das Ding Jahre im Schrank bis ich spontan auf die Idee komme, die Kinder gegen seinen Willen mitzunehmen. Und das ist dann ok? Ihr versteht, wie ich das meine…

Der Grenzbeamte liess nicht locker. Er will eine Ausweiskopie des Vaters. Als ich daraufhin sage, die Kinder hätten doch schon bestätigt, dass ich ihre Mama bin, drohte er mir.

„Ich kann ihren Mann auch hier her ordern, damit er persönlich bestätigt, dass Sie mit den Kindern reisen dürfen. Dann warten Sie hier eben so lange bis er aus Köln hier ist und verpassen ihren Flug!“

Das sagte er nicht. Das schrie er. Und ich hoffe, er merkte selbst, dass das, was er da sagte, sehr lächerlich war. Aber damit hatte er mich natürlich. Was sollte ich auch machen? Weiter auf meinem Standpunkt beharren, dass ich gesetzlich überhaupt nicht verpflichtet bin, irgendwelche Unterlagen als ‚Beweis‘ mitzuführen? Dass ich es unfassbar finde, dass ein Mensch so fernab jeglicher Logik handelt und so eine künstlich herbeigeführte Szenerie durchspielt? Dass der Grenzbeamte hier menschenverachtend handelt und vor lauter pseudo Bürokratie seine ‚Machtposition‘ einsetzt und hart am echten Leben vorbei agiert?

Adé Flug hätte ich dann sagen können. Ich hatte das Szenario geistig bereits durchgespielt und war kurz bereit es drauf ankommen zu lassen. Erzwungene Unterwürfigkeit ist überhaupt nicht mein Ding. Aber mein Flug nach Providence ging nicht täglich und ich hätte somit 3 Tage unserer Reise verloren. Das ging einfach nicht, ich musste den Flug bekommen. Er zwang mich also zurück zu rudern. Ich diskutierte nicht mehr, gab klein bei und fühlte mich beschissen.

Ich weiß nicht, wie lange ich vor ihm stand. Irgendwann schob er die Pässe rüber, ich riss sie an mich, er hatte seine Macht demonstriert und ich konnte abziehen. Und das tat ich. Keine 5 Meter hinter der Passkontrolle brach ich in Tränen aus.

Vorverurteilende Behandlung alleinreisender mit Kind muss aufhören

Man kann mir vorwerfen, nicht alle empfohlenen (!) Nachweise dabei gehabt zu haben. Ja. Aber warum droht mir ein Grenzbeamter, meine Reise zu canceln wenn es keinerlei verpflichtende Vorschriften gibt, ich zudem das WICHTIGSTE Dokument sehr wohl dabei hatte? Die Beurteilung der Papiere reine Willkür?

Aber auch eine notariell beglaubigte (!) Geburtsurkunde lässt nicht erkennen, ob ich die Kinder gegen den Willen des Vaters mitnehme oder nicht. Und solange nicht verpflichtend für alle Alleinreisenden mit Kind/Kindern klar definiert ist, welche Papiere bei der AUSreise aus Deutschland vorgelegt werden müssen – und das ist es nicht – erwarte ich, dass solche Reisevorhaben mit Menschenverstand und Feinfühligkeit hinterfragt und bewertet werden! WENN sie denn überhaupt ausführlich hinterfragt werden müssen, schliesslich geht es um kleine Kinder und sie bekommen vermittelt, dass wildfremde Menschen infrage stellen, dass ich überhaupt ihre ‚echte‘ Mutter bin!

Ich habe natürlich Verständnis dafür, dass Kindesentführungen verhindert werden müssen aber ich erwarte auch, dass ich als alleinreisende Mutter mit zwei Kindern mit Respekt behandelt werde und nicht wie eine potentiell Kriminelle!

Südafrika ist meines Wissens nach das einzige Land, das bisher klar definiert hat, welche Dokumente Familien – nicht nur allein reisende mit Kindern – bei einer Einreise mitführen müssen:

Kinder benötigen einen eigenen Reisepass mit Lichtbild und eine vollständige Geburtsurkunde für die Einreise in die Republik Südafrika. Sie muss auf englisch und beglaubigt sein. Unsere Empfehlung ist eine internationale Geburtsurkunde, die auf dem Bürgeramt der zuständigen Stadt beantragt werden kann.

Solche Bestimmungen gibt es bei einer Ausreise aus Deutschland nicht. Warum nicht, wenn die Bundespolizei regelmässig so ein Drama daraus macht? Und warum erklärt man den Eintrag der Kinder im Reisepass für ungültig wenn das doch solche Probleme verhindern würde?!

Was habt ihr für Erfahrungen gemacht? Werdet ihr freundlich behandelt? Wie sind eure Erfahrungen bei der Passkontrolle an Flughäfen im In- und Ausland?

 

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125 Kommentare

  1. Marcus Schiffi

    Hallo Heike!

    Das ist wirklich ein dickes Ding :-/

    Ich hoffe so was passiert Euch nie wieder.

    Hast Du den Namen von dem Beamten ?
    Vielleicht mal eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen gegen die Person ?

    Ich sag es ja immer, gib einem Deutschen eine Uniform und einen Schlüssel.

    Viele Grüße

    Marcus

    1. Denis Vannini

      Hi eine Frage darf ein Kind mit 13 Jahre mit ihren Freundinnen (Familie Von den Freundinnen] mitgehen ?

      Bitte antworte Danke 🙏🏻✨

  2. vielweib

    Unglaublich Heike! Ich hoffe, dass passiert Euch nie wieder. Kann man nachträglich irgendwie an seinen Vorgesetzten und eine Beschwerde einreichen? Schlimm, wenn so ein Verhalten ungestraft davon kommen würde.
    Ich habe keine Kinder und bin nur mit meinen Neffen ab und an geflogen. Hatte nur Ihre Ausweise dabei und gar keinen Gedanken daran verschwendet, dass mich ein Grenzbeamte fragen könnte. Ich hoffe sehr, dass das ein Einzelfall bleibt und Deine nächsten Reisen in dieser Hinsicht ganz problemlos verlaufen…

    1. Heike Kaufhold

      ja stimmt, das ist natürlich auch ein’Problem‘. Hat er den gleichen Nachnamen wie du? Das Ding ist ja, würde ein Fremder mit den Kindern reisen, der zufälligerweise den gleichen Nachnamen hätte, wäre es sicherlich kein Thema.

      1. vielweib

        Wir haben den gleichen Namen – und bei „Neumann“ auch sicher keine Seltenheit 😉
        Ungeheuerlich, was Du erleben musstest. Das tut mir echt leid zu lesen, auch wie sich Deine Kinder gefühlt haben müssen…

        1. Heike Kaufhold

          Ja ok, das erklärt es natürlich. Gut für dich. Aber das ist auch wiederum das Problem. 🙁 Die Jungs haben auch einen allerweltsnamen (sorry).

  3. Som

    Hallo!
    Wir hatten wohl den selben Bundesbeamten erwischt!
    Bei mir (Thai) war das mit meinen beiden Kindern auch groß. Habe das alleinige Sorgerecht und bisher nie was gebraucht, aber dieser Mann hat mich so richtig klein gemacht. A la „bereiten sie sich etwa nicht vor und informieren sich welche Dokumente sie mitführen MÜSSEN… Ihre Tochter ist kaum zu erkennen (Bild mit 11 Monaten gemacht, jetzt knapp über 2) … Auch wenn sie denselben Nachnamen haben, könnten sie die Tante sein, dass das Kind entführt (auch keine Urkunden dabei!) (mein 9 jähriger zu seiner randalierenden Schwester „ist ja gut keksi, Mama muss kurz reden, die kann dich nicht tragen“ …“MAAAAMAAAAA TRAGEN!!! MAMAAAAAAA“) … Sie müssen nachweisen können, dass sie das alleinige Sorgerecht haben… Was machen sie in Thailand? …“
    Ich musste dann meine Nachbarin (die einen Schlüssel von meiner Wohnung hat) anrufen, die mir die ganzen Dokumente abfotografiert hat und per whatsapp geschickt hat. Das ging dann. So ein voll horst.

    1. Heike Kaufhold

      Hallo Som,

      scheisse. Bitte was? Nachweisen, dass du das alleinige Sorgerecht hast? Es war sicherlich eine Mini Art von entgegenkommen, dass ein abfotografiertes Dokument reicht. 🙁 Ich kann so nachvollziehen wie aufreibend das ist. Am schlimmsten ist, dass man behandelt wird wie eine Verdächtige. Das geht überhaupt so nicht. An dem Punkt wäre ich auch gescheitert. Niemand hätte diese Doks finden können und niemand hätte den Schlüssel gehabt. Du hast offenbar mehr Ruhe bewahrt als ich… Bewundernswert…
      BTW, ja. Das kann durchaus sein, dass das derselben Kerl war. Ich bin mir auch sicher, dass sie alpeinreisenden Männern niemals so eine Szene machen würden.

      1. Elke Schönfeld

        Hallo ,

        auch wenn der Blog schon etwas älter ist , ich muss kurz widersprechen. Meinem Lebensgefährten ( anderer Name als unsere gemeinsame Tochter ) hat man auch schon mal zur Schnecke machen wollen. Im Zug auf der Einreise ( ja auch da gibts so ein Drama ) nach Deutschland. Er kam aus seinem Heimatland ( Nachbarland zu D ) und wollte mit unserer Tochter zu mir in unser neues Heim fahren. Ich war schon vorgefahren mit Umzugsgut und er wollt mit dem Zug nachkommen , da wir da kein Auto hatten. Er wurde der Kindsentführung verdächtig und man wollte ihm nicht glauben das er mit dem Kind ( die Kleine war da erst 2 Jahre alt ) zur Kindesmutter fahren will. Die Papiere ( er hatte zum Glück die Sorgerechtsvollmacht mit ) wurde genaustens untersucht , ein Telefonat geführt und er wurde währendessen von einem ( deutschen ) Polizeibeamten mit Hand an der Waffe betreut. Ja das war für ihn ein wunderbares Gefühl im vollbesetzten Zug so vorgeführt zu werden. Also passiert nicht nur Frauen so……

    2. Heike Kaufhold

      und von Sorgerechtsnachweis steht hier auf der Seite der Bundespolizei genau NICHTS!

      „Bei begleiteten Minderjährigen überprüft die Bundespolizei, ob die Begleitperson gegenüber dem Minderjährigen sorgeberechtigt ist, insbesondere in Fällen, in denen der Minderjährige nur von einem Erwachsenen begleitet wird und der begründete Verdacht besteht, dass er rechtswidrig dem/den Sorgeberechtigten entzogen wurde. In letzterem Fall stellt die Bundespolizei eingehendere Nachforschungen an, damit etwaige Unstimmigkeiten oder Widersprüche bei den gemachten Angaben festgestellt werden können.

      Zur Vermeidung solcher Unstimmigkeiten wird bei Reisen von begleiteten und unbegleiteten Minderjährigen empfohlen, nachfolgend aufgeführte Unterlagen mitzuführen:

      • eine formlose Einverständniserklärung des/der Personensorgeberechtigten mit Angaben zum Minderjährigen, ggf. Personalien der Begleitperson(en) und Reiseziel bzw. Reiseverlauf
      • Personalien und Erreichbarkeit des/der Personensorgeberechtigten
      • Kopie der Ausweisdatenseite des/der Personensorgeberechtigten.

      Dies erleichtert die Arbeit der Grenzpolizei hinsichtlich der Verhinderung einer möglichen Kindesentziehung oder eines unerlaubten Entfernens des Kindes aus dem Einflussbereich des/der Erziehungsberechtigten.“

  4. Marc

    Alter, mir fällt fast der Kopf ab vor lauter Schütteln!
    Ich selbst kenne solche Machtspielchen nur von unseren Freunden und Helfern. Glücklicherweise aber immer ohne Kinder.

    Zum Thema „fremde“ Kinder mit zufällig gleichem Namen.
    Freunde von uns haben ein Pflegekind mit zufällig dem selben Nachnamen. Keine Ahnung ob die richtigen Eltern bei Reisen zustimmen müssen oder nicht.
    Die waren auf jeden Fall schon öfter im nicht-EU-Ausland. Und siehe da, nie Probleme. 🙂

    Was ich nicht verstehe. Bei jedem Furz macht man sich nackig. Die haben doch alle Daten! Und trotzdem soll man alles zum 100. mal vorlegen.
    Man man man man.

    Jetzt weißt du ja, wie der Typ aussieht.
    Nächstes Mal die Schlange wechseln!

    Liebe Grüße,
    Marc

    1. Heike Kaufhold

      was mich so fuchsig macht, ist, dass ein Hirni mit Krückstock überzeugt gewesen wäre, dass es meine Kinder sind. Ich meine, es macht doch Sinn, bei diesem Thema den Menschenverstand walten zu lassen oder nicht? Zumal wirkt es ja so, als gäbe es zig hundert Fälle von Kindersentführungen in der Woche. Deine Freunde hatten dann sicher Glück. Und dass das so easy geht ist ja auch befremdlich. Herrje.

  5. Ines

    Beim Lesen Deines Blogposts steigt gerade `ne richtige Wut in mir hoch, unglaublich :-(. Unsere Familienkonstellation ist die gleiche und bislang habe ich mir nie Gedanken um solche Dinge gemacht und scheinbar Glück gehabt. Dennoch weiß ich wie es sich anfühlt, permanent gecheckt zu werden. Wir kommen gerade aus Südafrika und hatten alle erforderlichen Papiere dabei. Da wir noch nach Botswana ein- und ausgereist sind und Inlandsflüge in Südafrika hatten, mussten wir unsere Papiere zig mal vorzeigen. Das ist an sich kein Ding, aber jedes Mal gab es Nachfragen, denn scheinbar sind die internationalen Geburtsurkunden noch nicht bekannt und die Beamten dort überfordert. Es hat immer ewig gedauert, Kollegen wurden befragt, die Kinderpässe als ungültig erklärt (weil die Verlängerung nicht gesehen wurde), gescannt, kopiert, wieder nachgefragt … Das hat mich jedes Mal nervös gemacht. Ich drücke Dir die Daumen, dass Du nicht mehr an diesen Heini gerätst. LG Ines

    1. Heike Kaufhold

      Ohje Ines, ja. Ich stand ja schon mal mit ungültigen Pässen vor dem Check In Schalter und musste umdrehen, aber SO FRÜH hatte ich noch nie Probleme. In den USA will ja auch niemand wirklich niemand den Internationalen Führerschein sehen weil alle mich für verrückt erklären, wenn ich den vorzeige. Südafrika ist da ja noch mal eine andere Nummer. Aber gut, dass du genau wusstest was du brauchst. Wenn es vorgeschrieben ist, dann ist es halt so. Aber wischi waschi ist scheisse.

      1. Heike Kaufhold

        Ich weiß nicht, worauf sich das „das sind sie auch bezieht“. Aber Willkür fängt da an, wo es keine klaren Regeln gibt.
        Im Artikel steht:

        „Muss die Vollmacht beglaubigt sein?

        Natürlich muss die Vollmacht grundsätzlich von den Eltern des Kindes unterschrieben sein (mit Datum). Aber auch von allen mit dem Kind reisenden Erwachsenen.“

        und dann:

        „besser wäre es aber, wenn das Schreiben beglaubigt wäre.“

        Ersteres hatte ich dabei. Aber der Urkundenfälschung kann man mich ja dennoch beschuldigen.

  6. Ingrid Ernst

    Ein sehr leidiges Thema. Wir wohnen in Mexiko. Ich bin Deutsche, mein Mann Mexikaner. Nach mexikanischem Namensrecht habe ich nach der Heirat meinen Namen behalten, mein Mann den seinigen und unsere Kinder haben -wie alle Kinder in Mexiko- einen aus Papa und Mama’s Nachnamen zusammengesetzten Doppelnamen. Sprich, jedes Familienmitglied hat einen anderen Namen (ausser den Kindern, die haben den selben Doppelnamen). Grund genug für verwirrte Blicke auf deutschen Ämtern.

    Dass ich als Ausländerin eventuell alleine verreise und meine Kinder ins Ausland „schaffe“ macht mich natürlich noch suspekter…

    In Mexiko gibt es zwar eine Regelung, welche Papiere vorliegen müssen, wenn die Kinder alleine oder mit einer dritten Person (kein Elternteil) das mexikanische Territorium verlassen wollen, doch es gibt keine explizite Regelung was das Reisen mit bloss einem Elternteil betrifft.

    Wir sorgen vor jeder anstehenden Reise stets vor und lassen eine notariell beglaubigte Genehmigung des anderen Elternteils verfassen und lassen diese im Konsulat übersetzen. Ist nervig und teuer, aber besser als eventuell nicht das Flugzeug besteigen zu dürfen.

    Ich hatte allerdings auch schon anderen Ärger mit Grenzbeamten, in einem Land südlich der mexikanischen Grenze (you know what I mean) befragte mich beim Umsteigen einst, warum ich nach Mexiko weiterreisen wolle. Als ich erklärte, dass mein Mann Mexikaner sei und ich auf dem Weg nach Hause wäre, verzog der Herr der Immigration sein Gesicht und fragte ob ich keinen vernünftigen Mann abbekommen hätte. Na toll. Da muss man auch noch nett bleiben und den Würgreflex überspielen.

    Was machst Du denn bei Deiner nächsten Reise, wirst Du Dich präventiv mit weiteren Dokumenten ausstatten?

  7. Planet Hibbel

    Ok, da hatte wohl einer gerade nen sehr schlechten Tag. Aber das kann einem natürlich mit jedem Zollbeamten der Welt passieren. Ich kenne das Problem mit den Fragen zum unterschiedlichen Namen ja nun allzu gut und wurde bei unserer letzten Ausreise auch gefilzt und verhört. Und ich hatte überhaupt keine Berechtigung meines Lebensgefährten dabei, daß ich das Land mit unserem gemeinsamen Kind verlassen darf. Da es unsere erste alleinige Reise ins aussereuropäische Ausland war, hatte ich schlichtweg gar nicht dran gedacht (bis auf die Geburtsurkunde). Der Zollbeamte war aber sehr nett, ich einsichtig und somit durften wir reisen. So weit ich weiß, betrifft das aber nicht nur unverheiratete Paare mit unterschiedlichen Namen, sondern ALLE Elternteile die mit ihrem Kind ins außereuropäische Ausland reisen. D.h. auch verheiratete Menschen mit gleichen Namen brauchen eine Bescheinigung des Ehepartners. Wer weiß denn schon ob das Paar nicht nur noch auf dem Papier zusammen ist?? Eine Geburtsurkunde meines jüngeren Sohnes trage ich aber tatsächlich schon seit seiner Geburt mit mir rum. Denn Fragen ob es auch wirklich mein Kind ist, musste ich mir sogar schon im Krankenhaus stellen lassen. LG/ Nadine

  8. Dirk Wiethuechter

    Solche Machtspielchen habe ich zum Glück noch nicht erlebt. Es ist auch schon mal vorgekommen das meine Frau mit Patrick vorgeflogen ist und ich eine oder zwei später. Meine Frau, und das ist in China üblich, hat ihren Mädchennamen bei unserer Hochzeit behalten. Patrick hat meinen Nachnamen.
    Wir drucken meist dieses Einverständniserklärung am PC mit aktuellem Datum aus. Dann kann niemand wegen der Handschrift meckern. Wir haben in unseren Reisedokumenten allerdings auch standardmässig Patricks Geburtsurkunde und unsere Hochzeitsurkunde dabei. Wer spitzfindig ist, könnte jetzt ja noch argumentieren das man ja auch schon wieder geschieden sein könnte….hmmm. Ich könnte auch relativ schnell dazugerufen werden weil ich die beiden dann immer zum Flughafen bringe und nach dem Checkin noch in Ruhe einen Kaffee trinke bevor ich zurückfahre.
    Ich bin mal gespannt wann die mal was wegen des Fotos im Kinderreisepass sagen. Bei dem Foto war Patrick 5 Monate alt und mittlerweile ist er 4…aber der Ausweis ist noch 2 oder 3 Jahre gültig und ich werde vorher keinen neuen beantragen.
    Nichts desto trotz kann ich Deine Wut absolut verstehen…

    1. Heike Kaufhold

      Hallo Dirk,

      verstehe dich nur zum Teil. Warum kann niemand wegen der Unterschrift meckern? Weil die Erklärung am PC ausgedruckt wurde? Aber damit ist die Unterschrift ja noch nicht beglaubigt, was ja ist, was sie offenbar wollen. Mein Problem an der ganzen Sache ist: man wir unfassbar behandelt und eingeschränkt und muss tausend Sachen beweisen was mich als eigenständiger Mensch und Mutter unfassbar einschränkt bzw. runterstuft. Zumal NICHTS davon gesetzlich geregelt oder auch nur PFLICHT ist. Und letztendlich beweist kein Dokument der Welt, wie der aktuelle Beziehungsstatus ist. Und genau, die Geburtsurkunde kann ich nach Streit mitgenommen, der Hochzeitsurkunde veraltet sein. Ich finde das unfassbar. Danke für deinen Input!

      1. Dirk Wiethuechter

        Hallo Heike, so meinte ich es nicht, selbst die Unterschrift kann er ja nicht prüfen, selbst wenn das Formular ausgedruckt und nicht handschriftlich ist. So meinte ich es.
        In diesem Sinne, schönen Gruss aus Nanjing
        Dirk

  9. Katrin

    Oh man wie krank ist das denn? Ich hoffe alle Angestellten beim Flughafen in Frankfurt bekommen diesen Artikel vorgelegt und sollten sich mal überlegen, wann genug ist. Klar, es werden immer Kinder entführt, aber wenn du alle Dokumente dabei hast….sprachlos!

    Ich glaube ich wäre (Widder und explosiv/emotional) vor dem Beamten vor lauter Wut schon in Tränen ausgebrochen! Ein riesengroßes A……

  10. Charis

    Mein Mann hat mir gerade deinen Blogpost geschickt mit dem Kommentar „Trag doch meinen Nachnamen und dann hast du solche Probleme nicht.“ Ich bin wütend und verletzt. Wir haben 2015. Warum sollte Ich überhaupt mein Name ändern? Ich hab nur akzeptiert dass unsere Tochter seinen Nachnamen trägt weil er nämlich 2 hat, die vor Deutschem Recht als 1 zählt-das hat uns der Beamter gesagt.Wir wollten dass unsere Tochter beide unsere Familiennamen trägt aber 3 Nachnamen? Es nervt mich immer noch dass sie seine 2 Nachnamen trägt und Ich bin gefragt ob es mein Kind sei.
    Trage immer ein kopie der international birth certificate, das hilft. Aber der Vater wird nie gefragt ob es seine Tochter sei.
    Die Lösung? Gesetzt-änderung. Kinderpasse sollten auch die Elternnamen tragen,im Moment das ist nicht so. Die EU hat Kinderpass eingeführt um Kindertrafficking zu verhindern aber dass die Namen der Eltern nicht zu lesen sind,bringt nur Probleme und stellt die Frage ob es wirklich korrekt ist dass die Mutter das erlebt jedes Mal wo sie allein mit der Kindern reist-als ob es nicht schwierig genug wäre ohne die extra Kontrolle.

  11. Alex

    Hallo Heike,

    das hört sich ja nach einer sehr furchtbaren Situation an. Ich habe noch nie über diesen Fall nachgedacht und bin ziemlich perplex. So wie sich das anhört, sind deine Kinder schon alt genug, um selbst zu sprechen? Ist deren Aussage tatsächlich völlig irrelevant? Sehr schön, wenn der Nachname offensichtlich das stärkste Bindeglied zwischen Kindern und Eltern ist. Mal andersrum: Ich heiße Schmidt mit Nachnamen – ich kann also ca. ein Drittel aller Kinder aus Deutschland mit ins Ausland nehmen, solang ich deren Reisepässe habe? Weil was die dann sagen ist sowieso egal, der Nachname stimmt ja überein.

    Ich hoffe sehr, dass dir in Zukunft kein so unangenehmer Mensch mehr am Flughafen begegnet!

    Viele Grüße
    Alex

    1. Heike Kaufhold

      Hallo Alex,

      ja, leider scheint es so zu sein. Und leider scheint man total abhängig zu sein von der emotionalen Feinfühligkeit des Beamten. Wie gesagt, bei einer Kontrolle auf dem Weg nach London kam eine Beamtin raus und hat meinen Sohn gefragt ob ich seine Mama bin und er sich auf die Reise freut. Das kann man offenbar von Männern nicht erwarten. Und das mit dem gleichen Namen OHNE Kontrolle scheint auch so zu sein, siehe das Beispiel von Tanja, die mit ihrem Neffen gereist ist…Kommt sicherlich nochmal auf EU-Reiseziel oder nicht an und ob USA oder nicht aber dennoch…der Nachname der Jungs ist leider auch sehr geläufig…

  12. Synke

    Liebe Heike,

    wirklich heftig! Ich kann mir gut vorstellen wie du dich gefühlt hast. Ich kann in solchen Fällen von Machdemonstration auch ganz schlecht an mich halten.

    Ich habe es neulich bei der Anreise in Berlin von London kommend erlebt: die Mutterschaft für ein Kleinkind wurde vom Beamten mehrfach hinterfragt, aber die Befragte und das Kind sprachen kein Deutsch und verstanden den Herrn erst garnicht Der Beamte war allerdings höflich und korrekt und nicht herablassend. Mir war bis zu diesem „Vorfall“ überhaupt nicht klar, dass Frau als Alleinreisende mit Kind unter „Verdacht“ gerät.

    Mein Geschwister und ich standen früher (in der DDR) direkt bei meiner Mutter im Personalausweis. Frage mich warum man die Kinder nicht auch im Pass der Eltern eintragen lassen kann? Als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme?

    Kann deinen Ärger total nachvollziehen, aber zum Glück konntet ihr euren geplanten Flug doch nehmen. Die Fotos eures Trips war eine schöne Verlängerung meiner USA-Reise.

    LG Synke

    1. Heike Kaufhold

      Hallo Synke,

      da, das ist bitter. Vor allem wenn die Frau überhaupt nicht versteht was los ist. 🙁 Ich habe gelernt, dass die EU es war, die den Eintrag im Pass der Eltern für ungültig erklärt hat. Sollte mal eine Petition starten…

  13. Andi

    Hallo Heike,
    interessantes Thema, das ich so noch gar nicht auf dem Schirm hatte. Leider ist man ja manchmal der Willkür einzelner Personen ausgesetzt, was wie von dir erlebt zu unmöglichen Situationen führen kann.
    Wir sind verheiratet, jeder hat aber seinen Nachnamen behalten und unsere Kinder haben meinen Namen. Meine Frau ist alleine mit den Kindern bisher nur innerdeutsch geflogen, da gab es keine Probleme. Dank deines Berichts und deiner leidigen Erfahrung werden wir uns im Fall der Fälle entsprechend absichern.

    Viele Grüße,
    Andi

  14. Christin

    Hallo Heike,

    das ist ja schon krass, was du erlebt hast! Unglaublich, ich wäre gar nicht auf die Idee gekommen, anzuzweifeln, wieso du ohne Partner mit deinen Kindern verreist.

    Unser Sohn hat meinen Nachnamen, aber eben einen anderen als mein Freund. Bisher sind die beiden einmal ohne mich zusammen geflogen, von Athen nach Frankfurt. Ich selbst bin von Athen weiter nach Kreta geflogen, weil ich dort eine Exkursion von der Uni hatte.

    Mein Freund hatte zum Glück überhaupt keine Probleme, obwohl er nichts weiter dabei hatte als die Pässe. Wäre auch sonst echt schwierig gewesen, da ich schon im Flieger war. Und man auch optisch weder die Vaterschaft sehen (fast schwarzhaariger Mann mit strohblondem Kind …) noch mit einem 1-jährigem Kind, das zu jeder Person einfach Mama sagt, gescheit reden kann.

    In Zukunft werde ich dran denken, den beiden eine Einverständniserklärung mitzugeben und am besten noch Geburtsurkunde oder Sorgerechtserklärung.

    Viele liebe Grüße
    Christin

    1. Heike Kaufhold

      Hallo Christin,

      wow, dann hat er sicherlich ‚Glück‘ gehabt bzw musste natürlich auch nicht durch die ‚Übersee‘ Kontrolle. Athen ist da sicherlich einfacher. Aber ich würde dir raten, ihm bei der nächsten großen Reise ihm alles Nötige mitzugeben. Aber du hast, was den Nachnamen angeht, einiges richtig gemacht und ich leider nicht. 😉

  15. Ben

    Hi,
    es tut mir leid, dass Du ein so schlimmes Erlebnis hattest. Aber versuch bitte auch mal, Dir vorzustellen was Du sagen würdest wenn Dein Partner gegen Deinen Willen mit euren Kindern ins Ausland reisen würde ohne dass ihn irgendwer kontrolliert hätte. Ich weiß das ist eine zweischneidige Sache und sicherlich kommt auch sehr auf den Ton des Grenzbeamten an. Dennoch denke ich lieber einmal mehr kontrolliert, und ich meine die Geburtsurkunde vorzuzeigen, in der steht dass Du die Mutter bist, ist da wirklich das Mindeste, als dass Deine (oder andere Kinder) auf nimmerwiedersehen verschwinden. Mein Aufruf ist: Wir brauchen klare Regeln welche Dokumente vorzulegen sind und lückenlose Kontrollen ohne Ausnahmen, dann fühlt sich auch keiner Diskriminiert.

    1. Heike Kaufhold

      Hallo Ben,

      ja, das sage ich ja. Was benötigt wird sind klare Angaben und keine Wischiwaschi Empfehlungen. Ich finde das gesamte Prozedere schlicht nicht mehr zeitgemäß. Die beglaubigte Kopie kann vor zig Jahren erstellt worden sein. Das soll dann ein eindeutiges Zeichen sein, dass man mit ‚Erlaubnis‘ vom Vater ins Ausland reisen darf?

  16. Merle

    Hallo Heike,
    auf der Suche nach Infos zu diesem Thema bin ich auf Deinen Blog gestoßen. Wunderbare Welt der Bürokratie, in der ja eigentlich alles geregelt ist. Nur solche Dinge eben nicht. Und Ermessensspielraum ist leider oft ein guter Anlass, das eigene Ego durch Machtdemonstrationen aufzupolieren.
    Ich habe auch einen anderen Nachnamen als meine Kinder. Die Situation ist sogar noch etwas komplizierter, da die beiden Großen aus einer früheren Beziehung stammen und einen anderen Nachnamen haben, als mein jüngster Sohn, der nach meinem jetzigen Mann heißt. Bei unserem letzen Flug war nur der Kleine dabei. Ich hatte ihn im Tragetuch und der Grenzbeamte fragte natürlich nach dem Vater, der am anderen Schalter stand. Damit war der Flug kein Problem. Er wies mich darauf hin, dass ich das Kind auch in meinen Reisepass eintragen lassen könne, dann müsste ich nicht immer die ORIGINAL-Geburtsurkunde bei mir tragen. Tja, leider wurde diese Regelung 2012 abgeschafft, was wohl noch nicht überall angekommen ist. Ich hab grad trotzdem mal beim Bürgeramt unserer Stadt angerufen und die Dame am Telefon hat mich total angemeckert, was sie denn jetzt bitte machen solle, wenn das nun mal nicht geht. Ich hab ja nur gefagt……
    Jetzt muss ich also meinen Exmann bitten, mir diese Einverständniserklärung zu schreiben und mir seine Passkopie zu geben??? Und wenn der grad Lust auf eine Machtdemonstration hätte, können wir nicht verreisen, oder wie? Umgekehrt kann er das schon. Ohne meine Erlaubnis. Er heißt ja so, wie die Kinder. Sogar die Stiefmutter kann ohne Rückfragen mit denen fliegen, sie hat auch den gleichen Nachnamen. Nur ich als Mutter kann das nicht? Oder eben nur, wenn ich auf einen netten Exmann oder einen netten Grenzbeamten treffe? Das ist ja ganz wunderbar. Und wird der heutigen Patchworksituation in keiner Weise gerecht.
    Wir fliegen von Amsterdam nach England. Die holländischen Beamten fand ich meistens nett. Damit rechne ich jetzt erst mal. Die Engländer kommen da leider nicht so gut weg in meiner Erinnerung. Ich bin sehr gespannt!
    Werde noch mal in mich gehen, ob ich meine Exmann um die Erklärung bitte..

    1. Heike Kaufhold

      oh verflixt! Das ist wirklich nochmal komplizierter! Und du erklärst ach ziemlich gut das problem an der Sache. Diese Einverständniserklärungist an sich ein Witz und ich finde es – auch bei einem guten funktionieren Verhältnis – extrem degradierend, meinen Freund um eine Einverständniserklärung samt Passkopie zu bitten! Aber die Beamten sagen sicherlich, ‚Bitte, Sie hätten ja heiraten können.‘ oder ‚Bitte, was trennen Sie sich auch‘. Das ist komplett weg von der Realität. Aber in deinem Fall sollte die Kopie der Geburtsurkunde doch reichen? Notariell beglaubigt natürlich. Nicht, dass du da noch was fuckelst. In der Tat aber musste ich aber gerade bei einer Reise nach England – nicht Schengen – mir doofe Nachfragen anhören. Lass uns mal locker in Kontakt bleiben weil ich das Thema demnächst mal ausführlicher recherchieren möchte. Hoffe, du kommst gut an!

      1. Merle

        Hallo,
        unsere England-Reise liegt nun hinter uns und zu meinem Erstaunen wurden wir trotz Nachnamenkuddelmuddel GAR NICHTS gefragt. Ich hatte die beiden Originalgeburtsurkunden im Schlepp, wodurch ich mich irgendwie verdächtig gefühlt habe, aber niemand hat gefragt. Die einzige Nachfrage war, ob ich die Mutter des Jüngsten sei, da ich so jung aussähe (ich bin Mitte Dreißig). Hä? Was sollen die anderen beiden denn gewesen sein?
        Bei unserer Rückankunft in Amsterdam wurden die beiden Großen jeweils nach ihren Namen gefragt und ob wir nach Hause wollten. Das war alles. Es scheint wirklich im Ermessen der Beamten zu liegen, wen sie was fragen, wohin reisen lassen oder genauer kontrollieren. Das ist vielleicht wirklich eine genauere Recherche wert.

  17. eva

    Hallo! Mir ist das gleiche passiert , am Samstag, den 6.2.2016 in München. Ich habe bulgarische Staatsangehörigkeit, mein Mann und mein Sohn deutsche. Seit 8 Jahren pendepln wir zu dritt,meistens aber zu zweit, ich und mein sohn, zwischen Sofia-München-und London und bisher hat keiner nach Einverständnis Erklärung geträgt. Bis Samstag morgen, als wir zurück nach Sofia wollten…..
    Ich habe gefragt seit wann so was verlangt wird…..der Beamte sagte-“schon immmer“…interessant, ich wusste nichts davon und danach folgte da bekannte Procedere mit dem vatter…dann wurden uns die Pässe entzogen und und wir haben gewartet, bis der Papa nicht geortet und beträgt wurde…..so erniedrigendt….!!!!!
    Und FAS Problem ist-diese Einwilligungserklärung ist reine Formalität. Damals, als ich den Pass meines Sohnes beantragt habe, wurde mir erklärt, dass jeder Wlterteil allein mit dem Kind in der EU diesem darf, nachdem er sie die Einverständniserklärung für der Passantrag untreschriben hat. Das ist die einzige offizielle Information, die ich habe u d auf die ich mich schon 8 Jahren verlassen hab. so…! Jetzt die Frage hat sich was geändert und wenn ja, was…????:-) 🙂 🙂

    1. Heike Kaufhold

      Hallo Edith,

      ohje shit. Euch wurden die Pässe entzogen??? wie krass. Nein, es wurde meines Wissens nichts geändert was das Ganze zu einer totalen Willkür Veranstaltung macht. Mag dich der Beamte nicht, macht er Probleme. Ich werde das mal weiter recherchieren!

  18. Andrea

    Hallo Ihr Liebeb, meine fast 17jährige Tochter möchte im Sommer nach Neuseeland, ich, unverheiratet, sie trägt den Namen ihres Vaters. BIn mir gar nicht sicher ob sie durch die Kontrollen kommt. Ich hab schon gar keine Bock mehr, also diese Berochte vergällen einem echt alles. Und das Gerenne zu den Behörden und dann sitzt da dann doch ein Futzi, der einem Böses unterstellt. Ach herrje, wie geh ich es bloß an, am besten alles doppelt sichern; einverständnis, der Mutter des Vaters, obwohl ich die alleinige Sorge habe. Geburtsurkunden von beiden auf Englisch, beglaubigt, versiegelt mit Jesu Blut beträufelt, ich denke wir verschieden die Reise wohl besser auf nächstes Jahr, nerv nerv nerv!!!!!! Eure Andrea

  19. Vince

    „Weiter auf meinem Standpunkt beharren, dass ich gesetzlich überhaupt nicht verpflichtet bin, irgendwelche Unterlagen als ‘Beweis’ mitzuführen?“

    So ein Gesetz wonach Sie bei einer Ein- oder Ausreise nicht nachweisen müssen, dass der Vater mit der Ausreise einverstanden ist gibt es nicht.

    Und die Kontrollen haben auch nichts mit der Bundeszollbehörde zu tun. Zu unterstellen Deutschland regiert die Welt löst bei mir nur Kopfschütteln aus.

    Alle der UNO angeschlossene Länder sind über internationale Verträge und Abkommen, die sogar rechtlich über das GG hinausgehen können, verpflichtet „alles“ zu unternehmen um Kinderentführung was leider jedes Jahr Millionenfach passiert zu unterbinden! Das ist nicht die Bundeszollbehöhde die das sagt, sondern die gesetzliche und rechtliche Vertreter von über 7 Milliard Menschen auf Erden und daran hat auch Deutschland sich zu halten.

    Sie wollen gar nicht wissen, wieviele Millionen Kinder jedes Jahr entführt werden. Dabei ist egal ob dies überwiegend islamische Männer die mit Blondinen verheiratet sind/waren machen. Jeder kann ein Kind entführen und daher haben die United Nations eben sehr strenge Abkommen und Richtlinien zur Verhinderung angeordnet woran sich alle Länder zu halten haben und aus Sicht eines Grenzschutzbeamten sind alle Menschen gleich zu behandeln, so stehts im GG. Egal ob Blondine oder Araber.

    Tatsächlich ist es wie beim falsch Parken oder nicht an der Stopplinie halten. Ein Beamter darf die maximale Strafe verhängen, muss er nicht! Auch bei Grenzübertritte, darf ein Grenzschutzbeamter auffordern das Gepäck zu öffnen, nachzuweisen nichts Illegales mitzuführen, muss er aber nicht. So auch mit Kindern, er hat sehr wohl das Recht nachzufragen und Beweise einzusehen, genau wie beim Gepäck. Muss er aber nicht. Wenn die nachfragen, und sie schon zögerlich antworten, kann das beim Beamten die ALarmglocken ringeln lassen. Kommen Sie gestrsst vor dem Schalter, beschwitzt, was auch immer Sie an Unruhe vermitteln, Alarmglocken! Nachfragen.

    Und das ist auch gut so, dass gut kontrolliert wird heute. Wie gesagt, es gibt leider einfach zu viele Entführungen.

    Der Zollbeamte kann ja nichts dafür und hat auch keine Schuld, dass Millionen Mütter und Väter die Kinder vomanderen Elternteil entführen. Beschweren Sie sich doch bei den Eltern die das machen! Die haben Schuld! Nicht der Versicherer hat Schuld an hohen Beiträge sondern die Diebe, die Unfallverursacher!

    Sie verwechseln hier eindeutig Ursache und Folge.

    Auch wir wurden mit sehr strengen Grenzkontrollen schon geqäult. Aber wenn man weiss warum das so ist, habe ich mein vollstes Verständnis und fordere sogar noch schärfere Kontrollen obwohl ich selber schon mit 4 Kindern damit konfrontiert wurde.
    Aber besser ich und meine Kinder werden 100 Mal kontrolliert als dass auch nur 1 Kind verschwindet und was weiss ich: Kinderporno oder noch schlimmeres erleiden muss.

    Das Sie sich beschweren wegen der Unterschrift. Sie brauchen ja das Einverständnis vom Ehemann. Woher soll der Zollbeamter wissen was seine Unterschrift ist. Meinen Sie das wird vom Himmel vermittelt? Natürlich braucht er dafür einen Nachweis.

    Ganz offiziell muss eine solche Unterschrift notariell begläubigt sein. Manche Länder auf Erden akzeptieren das noch nicht mal sondern mit der notariellen Begläubigung müssen Sie sogar noch zuerst ins Konsultat um die notarielle Begläubigung amtlich begläubigen zu lassen. Da fällt mir auf die Sprünge Russland ein.

    Aber in vielen Ländern, unter anderem Deutschland, reicht eine Kopie des Ausweises des Ehepartners. Das reicht den Zollbeamten hier um die Unterschrift zu verifizieren. ABER, bei Zweifel an Ihrer Ehrlichkeit, z.B. wenn Sie zeigen sie fürchten etwas weil sie in kriminelle Handlungen verwickelt sind, werden die auch die Kopie anzweifeln! Dann muss auch die Kopie wiederum notariell begläubigt werden, oder eben einfach die Unterschrift.

    Wenn Sie einfach ganz locker ohne als Stressperson am Zoll erscheinen mit Kopien vom Ausweis des Ehepartners, Geburtsurkunde und Unterschrifte auf der Einverständniserklärung reicht das komplett und völlig in Deutschland. Zeigen Sie: ich führe was im Schilde, ich bin nicht ganz sauber, kriminelle Handlungen fürchte ich entdeckt zu werden, da wird der Zoll nachfragen und Begläubigungen verlangen, wozu er auch berechtigt ist. Wie oben geschrieben, es gibt kein Gesetz was dem Zoll verbieten würde Nachweise und Begläubigungen zu verlangen. Bin wirklich gespannt woher Sie dieses Wissen haben.

    Aber Achtung, in vielen Ländern braucht man unbedingt beglaubigte Dokumente und in wenigen Ländern sogar müssen SIe die notarielle Begläubigungen unbedingt im Konsulat nochmal amtlich begläubigen lassen!

    Das hört sich böse an, aber es gibt leider nun mal viele böse Menschen auf Erden die sehr schmutzig Kinder entführen und ich will gar nicht mal denken was danach kommt. Und nicht die Zollverwaltungsbehörde noch Deutschland machen die Regeln. Sondern das wird von internationale Gremien weltweit verabschiedet. Sehr oft natürlich wird sowas im nationalen Gesetz umgesetzt, aber es kommt fort aus Konsensus einer absoluten Mehrheit der Länder und Völker dieser Erde.

    Da hat wirklich nicht Ihr Zollbeamte Schuld, dass diese Welt so voller böse Menschen ist, dass die Volksvertreter dieser Erde zu solchen drastischen Methoden greifen um die Kinder zu schützen.

    1. Heike Kaufhold

      nur soviel: in genau diesen besagten Ländern, die sie ansprechen, gibt es klare REGELUNGEN und Gesetze und keine willkürlichen Empfehlungen und Auslegungen und Interpretationsmöglichkeiten.

    2. Ilona

      Hallo Heike, Hallo Vince,

      so ähnlich ergeht es uns in jedem Urlaub, da wir als Belgier ja ein leben lang den Mädchennamen behalten und demnach die Kinder per se einen anderen Namen führen als ich. 5 Pässe, drei verschiedene Namen, (3 Kids, mein Ehemann und ich), da wird jeder Zollbeamte hellhörig. Ist auch soweit in Ordnung, aber was ich kritisiere ist: WO sagt man einem so etwas? Reisebüro? Fehlanzeige! Auswärtiges Amt in Belgien: Fehlanzeige! Fluggesellschaft: Warte immer noch auf Antwort der Thai in Frankfurt seit Januar…
      Für die letzten 4 Ägyptenreisen hatte ich eine Kopie der Scheidungsurkunde, Einverständnis des Vaters handschriftlich und Bescheinigung des Einwohnermeldeamtes, dass wir eine Familie sind. Da wurden wir einmal in Köln und einmal in Düsseldorf drauf angesprochen und nach großer Machtdemonstration auch durchgelassen. Diesmal soll es nach Bali gehen und ich kann NIRGENDS Bestimmungen finden, ob und wenn ja, was für Dokumente man da brauchen könnte :/ Definitiv wäre da etwas Offizielles einfacher!

      Dass wir Frauen diskriminiert werden, stimmt aber in jedem Fall. Die Kids heißen wie ihr Vater und der fliegt jedes Jahr mit ihnen nach Ägypten… ohne Genehmigung etc. Sie haben ja den gleichen Namen, da wurde NOCH NIE nachgefragt. Schade, dass das so gehandhabt wird, jeder Urlaub beginnt erst mal im Stress für mich, erst wenn die Passkontrolle hinter uns liegt kann ich mich entspannen 🙁

      Habe übrigens schon eine beglaubigte Kopie der Einverständniserklärung und noch Kopien der Geburtsurkunden gemacht, zusätzlich zu den angegebenen Dokumenten, denn wie gesagt, einmal wollte der Mann am Schalter die Kopie der Scheidungsdokumente zwecks Feststellung des Sorgerechts…

      Wir führen also als Urlauber mehr Dokumente für den Zoll mit, als jeder Geschäftsmann, der im gleichen Flugzeug reist…

      Ich hoffe, ihr könnt mir zu Bali/Indonesien Hilfestellung geben, ich möchte wirklich nicht wieder all diese Probleme haben 🙁

      Vielen Dank im Voraus und auf dass kein Kind mehr in falsche Hände geraten möge, es ist wirklich unvorstellbar, was Menschen sich gegenseitig antun :'(

    3. Klaudia

      Hallo zusammen,
      Ich muss dem Text hier zustimmen. Selbst wenn die Kinder zu ihnen offensichtlich Mama sagten… Wenn sie die Kinder wirklich gegen den Willen ihres Mannes ins Ausland hätten verschleppen wollen, hätten sie bestimmt, um Panik bei ihren Kindern zu vermeiden, trotzdem von einem gemeinsamen Urlaub gesprochen.
      Also allein daran, dass ein Kind sagt: „Mama, können wir nicht in Urlaub?“ (o.ä.), lässt sich für einen Grenzbeamten nicht eindeutig ausmachen, ob es sich nicht doch um eine Kindesentziehung handelt. Dein Mann hätte wirklich nichts davon wissen können und das man zumindest was dabei hat, womit man die angegebene Unterschrift abgleichen kann, sollte einem der gesunde Menschenverstand schon sagen. Egal ob es irgendwo steht oder nicht. Wie um himmelswillem will er denn wissen, dass die Unterschrift wirklich von deinem Mann ist?
      Das ist nur meine persönliche Meinung zu dem Thema, denn ich finde es einfach wichtiger jeden nur Möglichen Fall von Kindesentzug oder -Entführung zu unterbinden. Man sieht es den Leuten eben nicht an.
      Hoffe es kommt nicht zu „hart“ rüber, möchte nur den evt Hintergrund des Beamten aufzeigen.

      Liebe Grüße
      Klaudia

  20. Danke Vince

    Danke Vince !!!

    Klar und deutlicher kann man es nicht erklären…

    Auch wenn man sich immer persönlich angegriffen fühlt, der Beamte macht seinen Job, nicht mehr nicht weniger…

    Man darf das nie persönlich nehmen, der Beamte verwendet keine Sekunde mehr an die Situation !!!

    1. Heike Kaufhold

      ich wiederhole mich. Ohne klare Formular-Verpflichtungen reine Willkür des jeweiligen Beamten und vollkommen Laune/Stimmung/Gefallen-abhängig.

  21. Oliver

    @Vince
    Das ist reine Willkür, sonst nichts. Habe zwei Polizisten in meiner Familie und ein Kollege von diesen ist genauso. Ich wette, dass er sich bei Frauen auch anders bezahlen lassen würde.
    Aber nochmal zum Thema:
    Wenn der Vater und die Mutter mit den Kindern ein Wohnsitz in Deutschland haben, wieso soll man sie dann in die USA entführen? Ob jemand eine Greencard hat, lässt sich einfach feststellen.
    Übrigens war es letztes Jahr noch verboten, den neuen Ausweis zu kopieren, geschweige ihn aus der Hand zu geben.

  22. Oxana Voigtländer

    Hallo Leute! Ich hatte auch eine unangenehme Situation am Flughafen letzten Februar, allerdings in Russland, in Moskau. Wir waren zu viert verreist, haben meine Familie besucht: ich, mein jetziger Mann, unser kleiner gemeinsamer Sohn und meine große (15 J.a.) Tochter aus der ersten Ehe. Der Vater meiner Tochter war ein Iraker, daher habe ich, blond und hell, eine dunkle Tochter, die durch ihre dunkle Haut und kräftige Figur nicht viel jünger aussieht wie ich selbst… Na ja, sie hat auch noch den arabischen Nachnamen… Und so stand ich 45!!! Minuten vor einer Beamtin und wir durften alle warten, bis es nachgewiesen sein könnte, dass ich die Mutter meiner Tochter war. Leider hatten wir (ich und die Tochter) in Russland neue Pässe bekommen, da die alten nicht mehr lange gültig waren. Zum Glück waren genau deswegen auch alle nötigen Urkunden dabei. Mein Flug war erst in 2 Stunden…. Aber unangenehm war es schon….. um 4 Uhr früh…

  23. Nerko

    Hallo Heike,

    erstmal danke für den Blog. Genau das wonach ich für die bevorstehende Reise nach Amerika gesucht habe. Ich möchte mich lieber für die Infos bedanken, als mich jetzt über die Machtspielchen diverser Staatsbediensteter aufzuregen. Da hilft nur die Straße, Internet eher wenig. (if you know what I mean).
    Leider hast du über die Einreise selbst nicht viel geschrieben. Was verlangen die amerik. Beamten bei der Einreise? Wir haben eine ähnliche Problematik, da meine Gattin ihren Mädchennamen beibehalten hat. Ist viel schöner als mein Name, somit eine gute Wahl. Nun ja, das Problem ist halt das, dass unser Sohn eben nur meinen Nachnamen trägt und wir dadurch Probleme haben. Diese ganzen Formulare von diversen Fluggesellschaften werden außerhalb der EU sowieso nicht anerkannt. Die Beamten schütteln den Kopf und man steht blöd da. Danke LH und Co.
    Nun fliegt meine Gattin alleine mit unserem Sohn Ende Juni nach Texas und schon habe ich ein Problem. Hab unsere Botschaft in Berlin kontaktiert (bin Ösi wohnhaft in D, meine Frau ist Kroatin, besser gehts kaum) die haben natürlich keine Ahnung von solchen Sachen, keine Formulare, rein nichts. Schade um die Zeit eigentlich und die verbrauchten Freiminuten. Ich werde wohl eine Einverständniserklärung schreiben, diese übersetzen, notariell beglaubigen lassen (weiß noch nicht wie und wo) und dann auch die ganzen restlichen SAchen meiner Frau mitgeben. Meine Reisepasskopie, Geburtsurkunde vom Sohn, unsere Heiratsurkunde etc.pp. Ich hoffe, dass das ausreichend sein wird. Hast du event. noch Infos für uns? Ich wäre dir sehr dankbar über ein paar Worte wie so die Amis drauf sind und was die verlangen. Mein Sohn darf ohne Visum einreisen ESTA Anmeldung habe ich gemacht, meine Frau hat ein USA Visum von unseren bisherigen Reisen in die USA, weil Kroatien kein ESTA Mitglied ist. Also muss sie auch noch diesen normalen Weg gehen und darf nicht über die ESTA Schalter durch. Auch klasse.

    Danke und LG
    Nerko

    1. Heike Kaufhold

      Hallo Nerko,
      ja, das was du beschreibst ist leider genau das Problem: es GIBT keine einheitliche Regelung und man ist der Willkür der Beamten ausgeliefert auch wenn manche hier in den Kommentaren das nicht gerne hören. ABER was die Einreise in die USA angeht: da hatte ich allein mit den Kindern NIE Probleme. Für die Beamten bist du erfolgreich aus Deutschland ausgereist, also stellen sie die Familienverhältnisse nicht infrage. Das Problem sind eben die deutschen (österreichischen) Beamten, die verhindern müssen/sollen/wollen, dass Kinder wider Willen mitgenommen werden. Bei mir steht aber die nächste Reise an, und ich muss mich unbedingt nochmal schlau machen, Danke für deinen Kommentar und tut mir leid, dass ich da nicht weiterhelfen kann…

  24. Dela

    Hallo Heike,

    bei der Suche nach genauen Angaben, was ich als alleinerziehende mit alleinigem Sorgerecht für Papiere mit mir rumzuschleppen habe um erfolgreich in die Türkei einzureisen, bin ich auf deinen ’sehr ermutigenden‘ Bericht gestossen und bin natürlich noch verunsicherter.
    Leider ist es auch nicht immer so einfach eine schriftliche Einverständniserklärung und Fotokopie des Personalausweises des Erzeugers ( was ja an und für sich bei einem alleinigen Sorgerecht ja rechtlich eh hinfällig wäre bzw. sein müsste) zu bekommen. Ich würde es zwar schon tun um so wenig Probleme bei den Zollbeamten zu bekommen wie nur möglich, aber leider haben wir den Erzeuger meiner beiden wunderbaren Kinder ( 14 und 15 ) seit rund 12 Jahren nicht mehr zu Gesicht bekommen.
    Bis jetzt haben wir immer Urlaub in Östereich gemacht und von da aus auch mal einen Ausflug nach Italien. Ausser gültiger Personalausweise, dem Negativattest für meine Tochter und das Gerichtsprotokoll in dem steht, das der Erzeuger mir das alleinige Sorgerechts meines Sohnes zuspricht hatte ich keine weiteren Papiere dabei. Wir wurden aber auch nicht kontrolliert und von daher weiß ich auch gar nicht, ob das alles so überhaupt seine Richtigkeit hatte. Muss ich jetzt die ganzen Dokumente auch noch übersetzen lassen??? oO Nicht, das ich irgendwelche Geheimnisse habe oder so, aber in dem Protokoll stehen viele Sachen drinen, die meiner Meinung nach niemanden etwas angehen und da kann es dann doch nicht sein, das ich die Gott und der Welt ständig vorzeigen muss.
    Ich habe jetzt auch schon über internationalen Geburtsurkunden für die beiden nachgedacht, aber in beiden wird der Erzeuger auch genannt, und ich denke nicht, das dies dann sonderlich hilfreich für mich ist.
    Vielleicht habe ich ja das Glück das ich irgendwie durch das Raster falle, da die Kinder meinen Nachnamen haben ( wenigstens habe ich einwas richtig gemacht )

  25. Elly

    Hallo Heike,

    Danke für diesen Beitrag.

    Das ganze wird mir früher oder später auch blühen, denn wenn die Scheidung durch ist, werden meine Kinder auch einen anderen Nachnamen als ich haben.
    Gut zu wissen, dass man immer am besten alle Papiere dabei hat.
    Zwar bin ich auch jemand, der seinen Standpunkt vertritt und ähnlich wie Du sich nicht unterbuttern lässt, aber man sitzt da immer am kürzeren Hebel ….. 🙁

    Daher fände ich eine einheitliche Regelung auch sehr sinnvoll und wünschenswert.

    Bin gespannt, wie es mir ergehen wird, wenn es soweit ist ….

    Lg aus dem Tecklenburger Land
    Elly

  26. Romy

    Hallo heike,

    Ich bin gerade zufállig auf deinen Beitrag gekommen.

    Also mit den ganzen Dokumente , die man dabei haben sollte, finde ich im Grunde nicht schlecht .
    Wir wohnen seit 2,5 Jahren in chile . Hier ist es gang und gebe, dass div. Dokumente mitgegeben und beglaubigt werden mússen , wenn nur 1 Elternteil mit dem Kind /er fliegt. Dieses ist zum Schutz der Kinder – leider aber wird dies auch gerne mal „ausgenutzt“ von einem Elternteil , der sich der Familie abgewandt/ getrennt hat… einfach um die Macht über seine „Ex-Partner/in “ zu haben. Da müsste es eine Spezielle Regelung geben. Aber das ist ein anderes Thema.
    Auch ich wurde schon einmal am Frankfurter Flughafen gefragt , warum ich alleine reise , und wohin, und warum und weiss der Vater bescheid, gibts eine Beglaubigung, eine Ausweiskopie, etc. .( bin seit über 10 Jahren immer mal wieder alleine mit meinem Sohn geflogen und es gab nie Probleme , auch mit den Grosseltern nicht und wir haben alle den selben Nachnamen ) Leider konnte ich keine Deutsche Beglaubigung vorweisen, nur eine Spanische. Glúcklicherweise konnte der Beamte ein paar Worte entziffern und zusammen mit einer Ausweiskopie war er zufrieden. Danach konnte ich gehen. Seitdem übersetzen wir die beglaubigte chilenische Reisebestätigung nochmal auf deutsch mit einer Kopie des chilenischen Ausweises meines Mannes.
    Das ganze war vor 2 Jahren und seitdem fragte mich niemand mehr . Muss wohl auch daran liegen, dass ich seitdem nie mehr wieder ab FRA geflogen bin 😉 . Aber solch eine Kontrolle finde ich schon gut in der heutigen Zeit. Selbstverständlich muss es aber auf einer menschlichen und respektvollen Art und Weise geschehen und nicht seinen Beamtenstatus als Machtspielchen aufbauen.
    Dir alles gute und dass es beim nächsten Mal kein böses Erwachen mehr gibt . 🙂

    Grüsse aus dem kalten Chile.
    Romy

  27. Max

    Hallo Heike.

    Ich muss dir leider sagen, dass ich für deinen Unmut absolut kein Verständnis habe. Es soll tausenden Eltern so ergehen, wenn dadurch verhindert werden kann, dass nur ein einziges Kind vor einer Entführung bewahrt wird.

    Kanntest du die Empfehlungen von der Bundespolizei und dem auswärtigen Amt schon vorher? Wenn ja, dann bist du es sogar selber Schuld, dass es zu so einer Situation gekommen ist. Warum reitest du darauf rum, dass man den Empfehlungen nicht nachgehen „MUSS“. Es wird empfohlen, um soetwas zu verhindern, du hast es also darauf ankommen lassen…

    Vielleicht hast du die Situation auch begünstigt, weil du genervt warst, dass die Einverständniserklärung nicht genügt hat. Und dann hast du vielleicht dem Beamten nicht die Geduld entgegen gebracht, die er erwartet hatte und er hat sich darauf hin überlegt, dass er doch mehr Klarheit benötigt, weil er sich unsicher geworden ist. Aber das ist natürlich nur eine Vermutung von mir. Vielleicht hätte es schon geholfen, wenn du den Vater angerufen hättest, damit er dir schnell ein Foto seines Ausweises schickt. In Zeiten des Smartphones ist das ratz fatz erledigt.

    Ich frage mich allerdings, wie die Situation letztendlich geklärt wurde. Denn nach ewigen Meckerns schreibst du, du „Diskutierst nicht mehr und gibst klein bei“ und dann durftest du anschließend passieren. Warum hast du es nicht vorher getan? Und was genau hast du getan? So wie du schreibst, muss es ja sehr entwürdigend gewesen sein. Ich kann mir aber nicht vorstellen, was das sein könnte, außer dass du noch irgendwelche Beweise nachlegen musstest.
    Ich bin als Jugendlicher mal von der Polizei mit nem halben Gramm Marihuana erwischt worden. Daraufhin durfte ich blank ziehen, die Beine ausbreiten und mich vorbeugen. Und dann durfte ich auch noch ne halbe Nacht in der Zelle verbringen, nur um mich zu ärgern. Der Vergleich hinkt vielleicht, weil ich tatsächlich eine Straftat begangen habe, aber sowas bezeichne ich als Entwürdigung und Amtsmissbrauch.

    Ich finde sogar, dass du dich ziemlich diffamierend über den Beamten äußerst. Z.B. in dem du schreibst er „drohe dir“, anstatt zu sagen er „warnte dich“, wirfst ihm vor kein Einfühlungsvermögen zu besitzen oder unterstellst ihm unmenschliches Handeln („das ein Mensch so fernab jeglicher Logik handelt“). Du benutzt Wörter wie Kaltherzigkeit, Willkür oder Machtspielchen und wirfst ihm Schlussendlich auch noch „menschenverachtendes“ Verhalten vor. Während ich das alles las konnte ich mir nur an den Kopf fassen und tue dies immer noch. Ich bin sogar ein wenig erzürnt, dass jemand der selber Kinder besitzt, sich so radikal über die vorhandenen (und bei dir wohl voll ausgeschöpften) Maßnahmen zur Verhinderung von Kindesentzug äußert. Und das auch noch mit der schwachen Begründung, dass du das „wichtigste“ Dokumente dabei hättest, das so weder Fälschungssicher ist, noch den Nachweis erbringt, dass die unterschriebene Person tatsächlich der Vater ist.

    Entschuldige die abschließende Bemerkung, aber für mich liest sich das so, als ob du einen reißerischen Beitrag für dein Blog gesucht hast.

    Nichts desto trotz wünsche ich dir, dass dir diese unangenehme Situation nicht nochmal passiert!

    1. Heike Kaufhold

      Ich frage mich, was deinen Kommentar getriggert hat bzw. welche Google Suche dich zu ihm geführt hat. Ich respektiere deine Sicht, aber werde mich ganz sicher nicht für das geschriebene rechtfertigen. Aber interessant, dass deiner Sicht zufolge ICH die Fehler begehe indem ich mich falsch verhalte, falsche Dokumente dabeihabe, falsche Worte benutze und noch unpassend darüber schreibe. Und der vergleich zu deiner Straftat ist – ja – absurd.

  28. Martin

    Hallo Heike,

    ich habe deinen Reisebericht gelesen und finde ihn super. Ich selbst habe vor auch ans Nordkap zu fahren. Nun meine frage leider finde ich keine richtige Antwort im Internet.

    da ich mit einem 40 Jahre alten Auto fahre, — möchte ich ein Bild vor der Kugel machen für unsere Zeitung.

    meinst Du das ist möglich oder verboten, gibt es vielleicht doch eine Ausnahme in dem Fall.

    herzlichen dank jetzt schon

    grüße

    Martin

  29. Silke

    Tja, das kommt mir sehr bekannt vor. Uns passiert bei der Einreise nach Deutschland. Nach einem 24 Stunden Flug. Die Lösung war dann am Ende ganz einfach, aber erstmal wurden wir gegrillt, was das Zeug hält. Zurückschicken nach Australien wollten sie uns auch. Das Kind war so müde, konnte sich kaum auf den Beinen halten. Willkommen im Heimatland, oder auch nicht. Ich habe mich in diesem Moment so geschämt, deutsch zu sein. Übrigens war das ganz eindeutig die Persönlichkeit des Zollbeamten, denn er hat jeden in der Ausländerschlange gegrillt und wie Mist behandelt. So begrüßt Deutschland also seine Gäste.

    1. Heike Kaufhold

      Hallo Silke,

      shit, das tut mir leid und ich weiß genau was du meinst. Das ist echt nicht schön so bei Ankunft zuhause begrüßt zu werden 🙁

  30. Rebecca

    Mist, jetzt darf ich alles neu schreiben 😉

    Okay, ich hab über Google den Weg zu dir gefunden. Bei mir folgende Konstellation: Alleiniges Sorgerecht, nicht verheiratet mit Expartner, Kind hat jedoch SEINEN Namen.

    Jetzt stell ich mir ehrlich die Frage, welche Unterlagen ich benötige. Gibt es überhaupt einen „Nachweis“ über das alleinige Sorgerecht? Wenn ja, woher bekommt man den?

    Und die Geburtsurkunde müsste ich ja trotzdem mitschleppen, oder?

    Vielleicht hat ja jemand Erfahrungen (PS: Ich verreise lediglich nach Italien, das erste Mal allein mit meinem Kind – und hab jetzt schon Bammel vor dieser Willkür).

    Liebe Grüße
    Rebecca

    1. Heike Kaufhold

      Hallo Rebecca,

      oha, wenn du das alleinige Sorgerecht hast, benötigst du sein Einverständnis nicht. Das dem so ist wirst du dann leider dennoch nachweisen müssen. Meine Empfehlung: gehe zu einem Notar mit allen Unterlagen die du hast. Also der Bescheinigung,dass du das alleinige Sorgerecht hast, und der Geburtsurkunde, in der steht, dass du die Mutter der Kinder bist. Dann lässt du den Notar ein Schreiben aufsetzen, dass das zusammenfasst, klar formuliert und eben notrailenn beglaubigt. So hast du meiner Meinung nach alles was du benötigst. Dieses Schreiben musst du dann bei Reisen im Original mitführen. Müsste so um die 70€ einmalig kosten, ist es aber wert wie ich jetzt weiß!

      Hoffe, das hilft dir! Jetzt habe ich eine persönliche Frage. Versuchst du, die Namen der Kinder wieder ändern zu lassen oder geht das gar nicht?

  31. Alex

    Jede Münze hat 2 Seiten!!!

    Schauen wir mal die Sache von der anderen Seite an:

    1. Sie haben einen Lebenspartner, mit dem Sie einen gemeinsames Sorgerecht haben

    2. Nun geht irgendwas schief (kann passieren) und er möchte mit dem Kind für immer ins Ausland verreisen ohne Sie zu fragen.

    3. Er schreibt per Hand die Einverständniserklärung selbst und unterschreibt die auch statt Sie – wer soll es bitte prüfen ob die Unterschrieft etc. echt sind???!!! Er kann auch die Kopie Ihres Personalausweises haben – auch kein Problem.

    4. Dann fährt er einfach mit dem Kind zum Flughafen und huups ist er in 3 Std. im Flieger.

    p.s. das Kind kennt natürlich den Vater und freut sich über die Reise – JEDEM wird klar, hier ist alles ok :)))

    FRAGE: was machen Sie dann, wenn ihr Kind in Mexico oder wo schon immer ist? War der Beamte immer noch der Böse?

    mfG

  32. Jochen

    Guten Morgen,
    nun mal die andere Seite, ich arbeite auf einem großen Deutschen Flughafen.
    Die Situation die hier beschrieben wird, passiert leider mehr als nur einmal pro Tag.
    Allerdings ist dies doch ein hausgemachtes Problem. Hobbyjuristen die mir erklären wollen, welche Dokumente sie benötigen und welche nicht. Es geht hier nicht um die Demonstration von Macht.
    Der Dienstherr schreibt vor, jeden Zweifel einer unrechtmäßigen Ausreise aufzuheben.
    Bestehen Zweifel, kann durchaus der Lebenspartner an den Flughafen beordert werden.

    Jeden Tag stehen Personen vor mir, bereits in ihrer Anfangshaltung aggressiv und übellaunig. Unsere Aufgabe ist nun nicht einfach nur Pässe Tuch den Scanner zu schicken, vielmehr geht es um die Beurteilung des/der Reisenden. Gibt es Gründe die Reise zu untersagen, was im übrigen auch einfach durch übermäßige Aggressivität passieren kann.

    Kommt nun eine Mutter zur Kontrolle, passen die Kinder nicht zum Namen der Mutter, ist erstmal nichts passiert. Wenn jetzt aber die Mutter durch das oben beschriebene Verhalten, derart „blöd“ kommt. Sie schreibt ja selbst, unterordnen ist nicht ihr Ding. Was soviel bedeutet wie: ich trete dem Beamten völlig respektlos gegenüber (und ja, das lese ich hier heraus). Was erwartet Sie…das der Beamte alles schluckt? Sicherlich nicht!
    Keiner fordert ein unterwürfiges Verhalten ein, dafür gibt es im übrigen keinen Grund. Gegenseitiger Respekt reicht völlig aus.
    Eine Aussage: Das war aber schon in Hamburg Berlin und weiss der Geier wo schon so, macht mich persönlich eher Neugierig. Hier bohre ich gerne nach.

    Und ganz im Ernst, wie es in den Wald ruft, schallt es heraus.

    Persönlich habe ich noch keine Situation erlebt, in der es mit einem Passagier eskaliert ist der die Eskalation nicht selbst herausgefordert hat.

    Ganz abgesehen davon:
    Kopie vom Ausweis des Partners,
    formlose Einwilligung des Partners
    Sind nicht zuviel verlangt.
    Wer jetzt noch Geburtsurkunde und Urkunde über geteiltes Sorgerecht dabei hat.
    Was im übrigen nur zwei Din A4 Blätter mehr sind, spart Ärger, Stress und Nerven.

    Denn, der Beamte in der Box sitzt IMMER am längeren Hebel. Dafür wird er bezahlt!

    In Tränen auszubrechen….sorry, aber hier muss man sagen, selbst herausgefordert!

    1. Kenny

      Was für ein unfassbarer Unsinn.

      Sich nicht unterordnen zu mögen und respektlos zu sein, sind zwei völlig unterschiedliche Dinge.

      Wie es in den Wald ruft, schallt es hinaus? In vergleichbaren Situationen besteht der Wald meistens aus einem Beamten oder Angestellten, der von seinem langweiligen und eintönigen Job so genervt ist, dass er wenigstens ab und zu sein kleines bisschen Macht ausspielen möchte. Ich habe es oft genug gesehen. Bemitleidenswert.

      Der letzte Satz ist die größte Frechheit. Leider fehlt mir die Zeit, um darauf näher einzugehen.

      1. Heike Kaufhold

        Hallo Björn,

        ich habe deinen Kommentar eventuell in den falschen Hals bekommen, da ich nicht sofort erkannte habe, auf was du ihn beziehst. Ich bezog ihn auf MEINEN Text (da war ich wütend), dann stellte sich aber durch die Anordnung der Kommentare heraus, dass du dich auf den letzten freigeschalteten Kommentar beziehst und somit auch dessen letzten Satz meinst und den Kommentar als Unsinn bezeichnest. Leider wird das nicht ganz klar. Aber ich glaube mal daran.
        Liebe Grüße,
        Heike

        1. Kenny

          Hi,

          ja, ich bezog mich auf „Jochen“, dessen Kommentar mich ein wenig verärgert hat. Habe auch dort auf „Antworten“ geklickt.

          Ich hoffe nebenbei, Dir passiert so eine Geschichte nicht noch einmal.

    2. Stefan

      Tja, Kopie vom Ausweis des Partners, formlose Einwilligung des Partners – stimmt schon das wäre nicht zuviel verlangt. Das wird es aber gerade nicht. Geburtsurkunde und Urkunde übers geteilte Sorgerecht passt auch auf zwei DIN A4 Blätter, und mit ein paar DIN A4 Blättern mehr, hat man dann auch noch die eigene Geburtsurkunde dabei, die vom Partner, Kontoauszüge, Meldebescheinigung und polizeiliches Führungszeugnis. Nur: nichts davon, aber auch gar nichts davon wird tatsächlich verlangt. Über einige von diesen Dokumenten gibt es auf irgendeiner Webseite eine Empfehlung, das ist alles.

      Jetzt wäre das ja eine Sache wenn Heike auf diesem Blog berichtet hätte wie sie wegen einer strenge Kontrolle den Flug verpasst hätte und der Urlaub ins Wasser gefallen wäre, oder der Lebensgefährte es grade noch geschafft hätte zum Flughafen zu kommen um die Genehmigung persönlich zu erteilen. Aber auch das ist nicht passiert – sie hatte Ärger, sonst nichts.

      Jetzt frag ich mich wie das wäre, wenn statt Heike eine andere Frau dort gestanden hätte. Geschieden, alleiniges Sorgerecht hat der Vater weil sie drogenabhängig war, und die jetzt ihre Kinder entführen möchte um im Ausland mit einem neuen Partner zusammenzuleben.

      Was sagt man dann dem verzweifelten Vater? Klar: „Ja die ist schon abgeflogen, aber schikaniert haben wir sie, die hat sogar geweint“. Super, das sollte dem Mann ein Trost sein.

      Für diesen Blödsinn kann der einzelne Grenzbeamte erstmal nichts, aber über den Sinn dieser Regelung dürfte er schonmal nachgedacht haben wenn er jeden Tag damit zu tun hat. Und was besseres, als einfach die komplette Schuld beim Reisenden abzuladen, dürfte ihm dann schon dabei eingefallen sein.

      Die Kinderreisepässe sind eine komplette politische Fehlleistung. Warum steht in diesen Dokumenten nicht drin wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat? Da ist auch genug Platz für die jeweiligen Unterschriften dieser Personen damit man was zum Vergleichen hat, wenn man so eine formlose Erklärung kriegt. Sicher die Lebensumstände können sich ändern, und vielleicht ändert sich mal was am Aufenthaltsbestimmungsrecht, aber das Zeitfenster für Entführungen wäre dann schonmal eingeschränkt. Das Foto muss ja ohnehin regelmäßig erneuert werden.

    3. Martin

      Jochen,

      danke für den Kommentar, ich finde es gut und wichtig auch eine andere Sichtweise zu hören.
      Aber „jeden Zweifel einer unrechtmäßigen Ausreise aufzuheben“ – im Ernst? Mit dem Auftrag könnte man absolut jeden festhalten. Selbst beim Bundespräsident kann man ja nicht vor Ort 100% sicherstellen, dass es absolut keinen Zweifel gibt, dass evtl. irgendetwas an der Ausreise nicht rechtskonform ist.
      Die Diskussion führt hier sicher zu weit, aber das hört sich leider extrem nach Polizeistaat an.

      Mich würde auch interessieren welche Informationen denn vorliegen, sind da nicht die eingetragenen Eltern eines Kindes im System gespeichert? Dann erübrigt sich doch zumindest die Geburtsurkunde.

      Zwei Punkte möchte ich noch loswerden:
      1. „Der Beamte sitzt am längeren Hebel.“ Die Exekutive muss durchsetzungsfähig sein, das sehe ich ein. Aber sieh es mal so, Freunde macht man sich damit nicht („Freund und Helfer“), wenn man Leute würdelos behandelt. Das trifft vermutlich nur auf sehr wenige Beamte zu, aber diese wenigen schwarzen Schafe haben grossen Einfluss auf das allgemeine Meinungsbild.
      2. Der letzte Satz ist unangebracht. Manche Leute reagieren eben emotionaler als andere. Das braucht man nicht noch extra zu kommentieren. Denke auch mal an die Kinder, die solche Konfliktsituationen ja voll abbekommen.

      Gruss,
      Martin

  33. Anne L

    Hallo zusammen,

    genau in einer dieser Situationen bin ich heute auf dem Flughafen Düsseldorf geraten bei der Rückkehr aus unserem Urlaub.
    Eine Reise von Irland nach Deutschland. Meine Tochter hat einen anderen Nachnamen als ich. Einen Personalausweis. Die gleiche Adresse. Wir waren wohlgemerkt auf der Heimreise und leben in Deutschland (1. Wohnsitz).
    Ich hatte keine Einwilligung des Vaters, keine Passkopie des Vaters, keine Kopie der Geburtsurkunde dabei.

    Der Bundespolizist hat mich extrem mißtrauisch behandelt, nur weil ich anfänglich gar nicht wusste, worauf er hinaus wollte. Er hat dann noch kleine Psychotricks verwendet, wie sehr leise sprechen und mich dann anherrschen, wenn ich es nicht sofort verstanden hatte (ich war gerade aus einem Flugzeug gestiegen, da hört man halt schon mal nicht so gut).

    Ich reise sehr viel und kenne schwierige Situationen mit Grenzbeamten. Deswegen verhalte ich mich immer sehr zurückhaltend und höflich, habe dann irgendwann auf Durchzug gestellt und alles über mich ergehen lassen. Auch um meine Tochter keinem weiteren Streß auszusetzen.

    Meine Tochter ist schon 13, jedoch ist sie noch immer sehr verunsichert.
    Aber wie ich den Bundespolizisten verstanden habe, hätte er sich wohl nicht so verhalten, wenn mein Mann, der den gemeinsamen Namen mit den Kindern führt, an meiner Stelle gewesen wäre.

    Mein Mann ist übrigens auch schon ohne mich mit den Kindern z. Bsp. nach Dubai gereist und hier gab es keinerlei Kommentare bei der Ausreise zu diesem Thema.

    Ich fühle mich wirklich schlecht behandelt als Frau, wenn ich auch den rechtlichen Hintergrund und die sachlichen Beweggründe verstehe. Aber mir fehlt es hier an Gleichbehandlung.

    Deswegen habe ich auch gleich recherchiert, ob es noch andere Erfahrungen dieser Art gibt. Dies scheint so zu sein.

    Gruß,
    Anne

    1. Heike Kaufhold

      Hallo Anne,

      es tut mir leid, dass das passiert ist und vor allem bei der Rückreise doch eher ungewöhnlich! Wobei mich neulich auch ein Beamter bei der Einreise angehalten hat deswegen. Aber meine Theorie besagt ebenfalls, dass das eher Frauen passiert, nicht Männern! Zumindest so gut wie alle, die hier kommentiert haben, sind Frauen…

  34. Philipp

    Nahezu das gleiche ist mir vor ein paar Monaten bei einem Flug nach Irland auch passiert.
    Bei mir war es allerdings eine junge Grenzbeamtin am Flughafen Köln/Bonn, die trotz gleichen Nachnamens eine Geburtsurkunde verlangte.
    Allerdings reise ich oft zwischen Irland und Deutschland, und das war bisher das einzige Mal, das es wirklich Probleme gab. Meist werde ich bei der Ausreise nur gefragt wo die Mutter sei (lebt in Irland, Kinder haben irischen Pass), und die Grenzer sind mit der Antwort zufrieden, wollen dann höchstens noch die Bordkarte für den Flug nach Irland sehen.

    Philipp

  35. caroline Renner

    Hallo,

    sehr authentisch geschrieben – dieses Machtgeplänkel der „Nazi-Abkömmlinge“. Sorry – aber ich habe mich am Kampf mit Behörden gnadenlos verschlissen.

    Es ist ein Unding, dass Eltern mit ihren eigenen Kindern nicht ganz normal verreisen dürfen.

    Ich möchte auch betonen, dass es keine „Entführung“ oder „kriminell“ ist, wenn Elternteile mit ihren Kindern auch gegen den Willen des anderen Elternteils das Land verläßt. Beide Elternteile sollten gleiche Rechte haben. Das man ein Elternteil im Kampf ums Sorgerecht kategorisch ausklammert muss gesetzlich abgeändert werden. Der leidtragende sind die Kinder.

    Zu Ihrem Fall: der Grenzbeamte war offenbar nicht nur dumm im Eifer seiner Machtgelüste – nein – sein Verhalten war kindeswohlschädigend. Geben Sie mir den Namen, Ort, Datum und der Fall geht an die oberste Stelle. Das sind in Deutschland – auch wenn das keiner wahrhaben will – Zustände, die mit Rechtsstaat und Demokratie nichts mehr zu tun haben.

    Dieser Blog hilft zwar über Ihren Einzelfall zu rebellieren. Aber Ihr Fall ist einer von Milliarden Behörden-Willkür-Fällen deutschlandweit. Alleine ich als Einzelperson habe in meinem Sorgerechtsprozess dutzende kriminelle Richter (Rechtsbeugung), Jugendamtsmitarbeiter, Anwälte, Städtische KiTa-Mitarbeiter erlebt. Sie würden mir nicht glauben, was ich alles erlebt habe.
    Jetzt versucht man, mich mittels Amtshebeln (Versuch der Mollathisierung) betreffend mei er vielen Anzeigen und Dienstaufsichtsbeschwerden außer Gefecht zu setzen.

    Am liebsten würde ich abhauen. So stieß ich auf Ihre Seite, durch Zufall.

    Sie sind kein Einzelfall. Das ist noch harmlos, wie man Sie behandelte, ohne Ihre subjektive Unglaublichkeits-Erfahrung hier kleinreden zu wollen.

  36. Margarete

    Hallo Heike,
    ich bin auch auf der Suche nach einem deutschen Formular für die alleinige Reise mit Kindern auf Deinen Blogeintrag gestossen.

    Ich bin schon einige MAle alleine mit meinen Kindern (verheiratet, Kinder tragen den Nachnamen des Vaters, ich habe meinen Mädchennamen) in die USA gereist.

    Schon bei der ersten Reise habe ich mich so gut wie möglich mit Dokumenten ausgestattet, weil ich Angst hatte, dass ich bei der Einreise in die USA Probleme bekomme (ist ja grundsätzlich etwas strenger…)

    Ich hatte also folgende Dokumente dabei:

    – internationale Geburtsurkunden Kinder
    – internationale Heiratsurkunde
    – Kopie Reisepass Vater
    – notariell beglaubtige Erklärung von mir und dem Vater (Inhalt: Name, Wohnort, Reisepassnummer aller Familienmitlgieder; Bestätigung des gemeinsamen Sorgerechts; Reisedaten; keine drohenden oder aktuell laufenden Scheidungs- oder Soregerechtsverfahren; Bestätigung, dass ich alleine Entscheidung über medizische Dinge treffen darf; Bestätigung, dass ich ggf. die Reisepläne modifizieren darf)

    Die Einverständniserklärung habe ich bei den folgenden Reisen mit den entsprechenden Daten angepasst, aber nicht mehr notariell belgaubigen lassen.

    Bei der Einreise in die USA (bisher 4mal) musste ich nie irgendetwas davon vorzeigen. Bei der Ausreise aus Deutschland bisher immer.

    Das letzte Mal hatte ich auch mit einem Zollbeamten eine etwas längere Diskussion, weil die Einverständiserklärung nur auf englisch ist. Er meinte, dass wir ja hier schließlich in Deutschland wären, und ich die deshabl auf deutsch bräuchte.
    Ich bin nett und höflich geblieben, und ihn aber auch gesagt, dass ich die Einverständiserklärung eigentlich gar nicht „brauchen“ würde (weil es hierfür keine Vorgabe gibt) und dass ich schließlich nachweisen kann, das es sich um meine Kinder handelt. Dann hat mir der Beamte noch den Hinweis gegeben, dass ich das Problem ja nicht hätte, wenn ich einfach den Namen meines Mannes angenommen hätte.

    Ich ärgere mich natürlich über das offensichtliche Fehlverhalten des speziellen Beamten, aber noch mehr darüber, dass das Probleme sind, die ich nicht hätte, wenn ich den gleichen Nachnamen wie meine Kinder hätte.

    Ich finde es einfach nicht zeitgemäß, dass es keine offiziellen Vorgaben gibt, an die sich Reisende und Beamte dann einfach halten können. Entweder werden die Eltern im Pass eingetragen oder es gibt eben Vorgaben über die Art der Dokumente, die man mit sich führen muss.

    Fazit: Ich werde für kommende Reise in 3 Wochen dann die Einverständiserklärung noch in einer deutschen Fassung mitnehmen, und dann wie immer mit einer stattlichen, schweren Mappe reisen (weil einem ja zusätzliches Gewicht im Handgepäck bei der Flugreise mit Kleinkindern ja immer fehlt…)

    Viele Grüße
    Margarete

    1. Heike Kaufhold

      Hallo Margarete,

      vielen Dank für dein Kommentar und dein Feedback. Der Satz des Beamten „dass ich das Problem ja nicht hätte, wenn ich einfach den Namen meines Mannes angenommen hätte.“ ist ja hammerhart! Aber so ist es leider. Was denken wir uns auch dabei. Mittleweile waren wir auch beim Notar und haben ein Schreiben aufsetzen lassen, damit hatte ich seither keine Probleme, musste es dreimal vorzeigen. 2x bei der Ausreise, 1x bei der Einreise nach Deutschland (?). Aber es ärgert mich weiter, dass es keine klaren Vorgaben gibt. Meines ist bisher auch auf deutsch, hatte zuletzte Sorge, dass es wieder nicht reicht weil es nicht auf englisch ist. Aber sobald ich mit dem Ding wedele ziehen die Beamten die Augenbrauen hoch. Läuft also jetzt…

      liebe Grüße!

  37. Melanie

    Hallo Heike,

    ich habe deinen Artikel mit Interesse gelesen, denn auch mein Kind hat einen anderen Nachnamen wie ich.
    Bisher hatte ich seinem Vater (wir leben getrennt) für den Flug nach Mallorca eine solche formlose Bestätigung mitgegeben und soweit ich weiß gab es da keine Probleme (er trägt aber auch den selben Nachnamen, wohnt aber unter anderer Anschrift).
    Ich selbst habe aber dieses Jahr diese formlose Erklärung doch tatsächlich vergessen als wir auf den Weg nach Kroatien waren und dies fiel mir genau vor der deutsch/slowenischen Grenze ein! Ich schrieb also schnell eine Email an den Vater, der leider keinerlei Reaktion zeigte, und kontaktierte eine Freundin von mir zuhause, mir bitte schnellstens per Whats App eine Kopie unserer Sorgerechtsbescheinigung zukommen zu lassen. Diese Freundin hatte zum Glück einen Schlüssel für meine Wohnung, da sie sich um meine Katze kümmerte.
    Was soll ich sagen: Wir fuhren durch die slowenische Grenze OHNE Sorgerechtsbescheinigung, OHNE formlose Erklärung des Vaters und wurden NICHT EINMAL gefragt. Einfach durchgewunken. Dasselbe passierte bei der Ausreise von Slowenien nach Kroatien. Jedesmal blieb mir das Herz stehen, ob unsere Reise jetzt beendet sei. Aber auch hier wurden wir wieder einfach nur durchgewunken. Mittlerweile hatte ich per WhatsApp die Sorgerechtsbescheinigung aber es warteten noch zwei Grenzübergänge auf uns (Kroatien/Bosnien – Bosnien/Kroatien), da wir ganz ans Ende von Kroatien (ohne Fähre) wollten. An der Grenze zu Bosnien wurde dann (endlich!) mal genauer hingeschaut – aber auch hier wurden wir wieder einfach nur durchgewunken. Weder eine Sorgerechtserklärung noch die formlose Einwilligung des Vaters (die er mir immer noch nicht geschickt hatte!) wollte jemand sehen. So – letzen Endes kam die Einwilligung des Vaters als wir unseren Zielort erreicht hatten. Aber da waren wir bereits über 1500 km gefahren und unser gemeinsames Kind längst aus Deutschland raus. Hmmm… Glück gehabt für unseren Urlaub aber ich finds so trotzdem auch nicht in Ordnung! Habe mir nämlich auch mal die andere Seite vorgestellt: Der Vater hätte (was ich ihm hier nicht unterstellen will!) unerlaubt mit unserem Kind verschwinden können. Keiner der Beamten von 4 Grenzübergängen hat auch nur einmal ganz genau kontrolliert, wo denn das Kind mit dem anderen Nachnamen hingehört! Ein Blick ins Auto auf die Rückbank zu zwei zufriedenen Kindern (die Tochter meines Lebensgefährten war auch noch dabei) hat wohl immer ausgereicht. Na Mahlzeit! So verschwinden die Kinder…. :-/

    Andererseits: Was Dir passiert ist, ist auch nicht ok. Jedenfalls nicht, dass der Beamte so mit dir umgesprungen ist. Das geht gar nicht – auch wenn er seine Pflicht ernst genommen hat.
    Ich unterschreibe ebenfalls, dass eindeutig geklärt werden muss, welche Papiere man mitzuführen hat und welche nicht.

    Ein bißchen Bammel demnächst nach London mit meinem Sohn zu fliegen habe ich jetzt allerdings schon was die Grenzkontrollen angeht. Aber: Die Sorgerechtsbescheinigung, Geburtsurkunde, Reisepass UND Einverständnis des Vaters werde ich dabei haben! Sicher ist sicer! 🙂

    Liebe Grüße
    von Melanie
    melanieaufreisen.jimdo.com

    1. Heike Kaufhold

      Hallo liebe Melanie,

      vielen Dank für deinen Kommentar. Ich kann sehr gut nachvollziehen was du meinst. Da unten in den Ländern hatte ich auch nie Probleme, das ist aber auch leicht zur erklären: du hieltest dich meist im Schengener Raum auf, da werden die Grenzkontrollen nicht so eng geneommen, meist wirst du eben gar nicht kontrolliert. Das ist aber etwas anderes wenn du nach London fliegst. England ist nicht mehr nur ’nicht Schengen‘ sondern auch fast nicht mehr EU. Du wirst auf dem Weg nach London am flughafen nochmal extra kontrollert, so als ob du in die USA fliegen würdest. Und genau auf dem Weg nach London hatte ich auch das erste Mal Probleme. Gott sei Dank liess mich die Frau durch weil sie meinen Sohn gefragt hat, ob er mir mir reisen möchte und ihr das reichte, aber verlassen würde ich mich darauf nicht. Ich will dich nicht kirre machen, aber wenn du das Problem ein für alle Mal loswerden möchtest, kontaktier deinen Ex-Freund und nimm ihn mit zum Notar. Dort läßt du ihn ein Schreiben aufsetze, in dem steht, dass du unbeschränkt, räumlich und zeitlich unbegrenzt mit dem gemeinsamen Sohn reisen darfst. Das ist nervig und kostet 80 € oder so, aber dann hast du Ruhe! Und das nimmst du vor allem nach London mit. Sonst hat du bei jeder Kontrolle ein scheiss Gefühl.

      Liebe Grüße,
      Heike

  38. Pia

    Das ist ja echt heftig!!! Was ist nun wie im Fall meiner Schwester, waren nie verheiratet,gemeinsames Sorgerecht, aber Nachname vom Vater. Jetzt möchte er keine Einwilligung unterschreiben. Heißt das, dass es keine Chance gibt zu fliegen?

    1. Heike Kaufhold

      Puh, das ist übel. Gut, bei gemeinsamem Sorgerecht sollte er schon damit einverstanden sein, dass seine (Ex) Frau mit dem Kind reist. Aber, ich habe diesen Artikel gefunden:

      „Das bedeutet, dass zwingend beide sorgeberechtigten Eltern zustimmen müssen. Dabei gilt jedoch auch, dass die Sorgeberechtigten nach § 1684 Abs. 2 BGB alles zu unterlassen haben, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Sorgeberechtigten beeinträchtigt. Verweigert ein Berechtigter grundlos die Zustimmung – oder nur, um das Verhältnis des Kindes zum anderen Berechtigten zu stören – handelt er nicht im Sinne des Kindeswohls. In diesem Fall kann das Familiengericht ihn zu rechtskonformen Verhalten verurteilen. Wenn das Familiengericht zum Ergebnis kommt, dass es dem Kindeswohl nicht widerspricht, mit einem der Elternteile allein in den Urlaub zu fahren, kann es einen entsprechenden Beschluss erlassen.“

      Zu finden hier: http://www.kanzlei-hasselbach.de/2014/gemeinsames-sorgerecht-urlaub/12/

      Hoffe, das hilft!

  39. CL

    Das ist echt heftig und erinnert mich an diesen Sommer wo ich mit Sohn 8 Jahre und meiner Mutter verreist bin, alleridngs von München. Bis jetzt hatte ich noch nie Probleme und hab noch nie etwas benötigt, aber diesmal sollte es anders werden. Die Beamtin fragte mich wo ist der Vater, ich antwortete ich bin alleinerziehend habe das alleinige Sorgerecht. Sie fragte ob ich vom Gericht etwas mit habe das dies beweist. Ich war nie verheiratet bin von Geburt an alleinerziehend auch mein Sohn und meine Mutter haben dies bestätigt. Nach langen hin und her durfte ich dann doch fliegen, sie sagte mir in Zukunft solle ich etwas mit führen von Gericht oder Jugendamt was bestätigt das ich alleinige Obsorge habe, denn der Kollege wäre vielleicht nicht so nett und ich hätte kein Glück mit in den Urlaub fliegen. Bei uns in Österreich habe ich so etwas noch nie benötigt und wir sind schon sehr viel gereist mein Sohn ist 8 und war sicher schon 30mal mit dem Flieger unterwegs. Auch von München hatte ich bis diesen Sommer noch keine Probleme gehabt und wäre nicht auf die Idee gekommen so etwas zu brauchen. Für nächsten Sommer hab ich „leider“ wieder von München gebucht und habe vorsorglich schon Kontakt mit dem Jugendamt aufgenommen, da ein Gerichtsakt vorliegt dachte ich mir ist das sicher keine große Sache, heute wurde ich eines besseren belehrt, denn die Dame sagt wenn ich nicht verheiratet bin sondern schon immer alleinerziehend könne Sie mir das nicht ausstellen da soetwas niergends aufscheint, nur wenn ich geschieden bin würde es einen Beschluss dazu geben. Ich sagte das kann doch nicht sein so etwas muss doch irgendwo ersichtlich sein das ich die alleinige Obsorge habe ich meine das ist ja auch gesetzlich verankert. Ich habe dann meinen ganzen Ordner durchgeschaut und habe einen anderen Beschluss endeckt wo in einem Satz erwähnt wird das ich die alleinige Obsorge habe und fragte erneut ob Sie nun eine Bestätigung ausstellen kann. Nein kann Sie nicht und ich solle das mit nehmen nach München (von 2010, Beschluss in anderer Sache) Jedenfalls konnte Sie mir nicht weiterhelfen ich muss jetzt zu Gericht und mein Glück dort versuchen ob diese mir etwas ausstellen. Ja willkommen in der Bananenrepublik 🙂

    1. Heike Kaufhold

      oha, Mensch, es wird immer verrückter was ich in den vielen Kommentaren hier lese. An deiner Stelle würde ich mit diesem Schreiben, das besagt, dass du das alleinige Sorgerecht hast, und allen anderen (Geburtsurkunde/evtl der Mutter im Schlepptau) einen Notar aufsuchen und ein schreiben aufsetzen lassen, das all das offiziell bescheinigt. An deiner Stelle würde ich einen Notar anrufen und nachfragen und dann hingehen. Lass dich auf jeden Fall beraten,eventuell gibt es einen einfacheren Weg. Das Jugendamt kann da sicher nicht helfen.
      Hoffe, es klappt!

  40. Martin

    Hallo Heike,
    danke für den Beitrag. Meine Situation: alleine mit Sohn (6) nach Deutschland (leben im Ausland), haben beide den gleichen Nachnamen. Also alles super „normal“ bis auf das Fehlen der Mutter.
    Hatte nix dabei, nur unsere zwei Reisepässe. Soweit alles gut, bis dann auf der Ausreise aus Deutschland (Münchner Flughafen), der Bundespolizist nachbohrte.
    Ich möchte hier betonen dass ich absolut ruhig und gut gelaunt war, ebenso wie mein Sohn. Der Beamte hat gleich zu Beginn misstrauisch reagiert, obwohl es meines Erachtens dabei keine objektiven Gründe gab. Wir sehen uns auch ziemlich ähnlich. Sowas passiert also nicht nur Frauen, oder Leuten deren Namen Kind – Eltern unterschiedlich sind.
    Als ich keine Dokumente vorweisen konnte – ich hatte dazu auch keine konkreten Infos – wurde er recht schnell dominant und versuchte mich unter Druck zu setzen. Kann dein Gefühl also sehr gut nachvollziehen und „Erzwungene Unterwürfigkeit“ ist ebenso nicht mein Ding. Hatte ebenfalls mit dem Gedanken gespielt das zu Eskalieren und mich nicht unterbuttern zu lassen, aber letztendlich habe ich es vor allem im Interesse meines Sohnes sein lassen. Der war danach auch sichtlich schockiert und dem weinen nahe. Am Ende hat er uns ziehen lassen, aber „nur dieses eine Mal“ hat er eine „Ausnahme“ gemacht.
    Nun versuche ich Verständnis für die Arbeit der Beamten aufzubringen und pflichte prinzipiell den Kommentatoren zu die der Meinung sind dass es Wert ist eine Menge sinnvoller Massnahmen zu ertragen um Kindesentführungen zu verhindern. Ich gehe dabei sogar mit zu sagen lieber auch einmal Leute unter Druck setzen, wenn es dazu führt evtl. Entführer zu entlarven. Aber ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass es dem Beamten wirklich nur darum ging jemand nieder zu machen. Das ist nicht ok.

    Im übrigen stimme ich zu dass es dazu klare Regelungen braucht, das sollte letzten Endes sogar im Sinne der Beamten sein.
    Der Ermessensspielraum wuerde mich dennoch interessieren. Kann der Beamte tatsächlich die Ausreise verhindern ohne nachweisbaren Verdacht? Das waere für mich schon eine krasse Einschraenkung des Grundrechtes der Freizügigkeit.

    Viele Grüße aus den Tropen,
    Martin

    1. Heike Kaufhold

      Hallo Martin,

      Vielen Dank für deinen sehr interessanten Kommentar und die Zeit, das hier nieder zu schreiben. Ich fühle mit und erinnere mich exakt an den Moment zurück als wir da standen. Zum einen bin ich beruhigt, dass es ‚auch‘ Alleinreisende Männer mit Kind ‚trifft‘, zum anderen auch wieder gar nicht. Tatsächlich gehe ich davon aus, dass die Beamten sehr wohl die Möglichkeit haben, uns rauszuziehen zur weiteren Überprüfung weil wir diskutieren bzw. nicht alle Unterlagen dabei haben. So verhindert er nicht direkt die Ausreise, sorgt aber dafür, dass wir den Flieger verpassen. Was letztendlich bei einem 1 x pro Woche gehenden Flug das gleiche Ergebnis mit sich bringt. Ich persönlich, bzw der Mann, war danach beim Notar und hat schriftlich hochoffiziell festhalten lassen, dass ich zu jedem Zeitpunkt uneingeschränkt mit beiden Kindern reisen darf. Seither habe ich den Wisch (im Original!) immer dabei. Neulich musste ich ihn sogar bei der Wiedereinreise vorzeigen, das hatte ich auch noch nicht. Ich kann auch nicht verstehe, warum man das nicht in klare Formulierungen und Anforderungen fasst und es offiziell kommuniziert. Herrje.

      liebe Grüße – leider nicht aus den Tropen –
      Heike

  41. Niki

    Guter artikel, leider kenn ich dies nur all zu gut. Alleinerziehender Vater aber das Kind hat noch den Namen der Mutter.

    In Großbritannien habe ich es geschafft, dass ich knappe 3 Stunden mich beweisen musste. leider ist meine Tochter mit 6 Jahren noch nicht der englischen Sprache mächtig und kann so selbst wenig bis gar nicht Stellung nehmen.

    Bei der nächsten Reise muss wohl ein Vermerk in den Reisepass rein, um so ruhiger in den Urlaub zu starten

  42. Hüli

    Hallo Heike, du bist da nicht allein.
    Du hattest wenigstens ein Zettel dabei. Bei uns war es im Sommer 2015 etwas anders. Wir hatten nämlich keinen Zettel. Wie oft wir schon alleine in die Türkei geflogen sind weiß ich garnicht mehr. Und nie wurde uns gefragt ob der Papa oder die Mama damit einverstanden ist. Ich bin sogar mal alleine mit meinem Minderjährigen Bruder in die Türkei und der Polizist am Schalter fragte dann wo unser zettel sei. Tjah keine Ahnung. Aber er war so nett und beauftragte meinen damals 16 jährigen Bruder auf mich und meine Schwester aufzupassen 🙂
    So jetzt zu Sommer 2015. Sie war wohl noch in der Ausbildung und da kam auch noch ihr vorgesetzter. Wir waren alle so oder so angespannt weil es am Münchner Flughafen so ein kaos war. Unsere Namen wurden bestimmt schon zum 10mal aufgerufen aber wir standen an einer übelst langen Schlange die einfach nicht enden wollte. Wir wurden dann nach vorne geholt und landen auch noch bei ihr *schlag auf die Stirn *. Reisende sind: mein Mann, Mein Sohn, meine Mutter und meine damals noch 14 jährige Schwester und ich natürlich. So wir denken juhu sind jetzt endlich gleich im Flieger *der hoffentlich nicht schon weg ist*. Da sagt Sie knallhart „und wo ist die reisevollmacht vom Papa? „. Wir alle im Schock. Noch nie haben wir sowas gebraucht und dann sowas. Ich hab natürlich das diskutieren angefangen. Wir waren ja so oder so zu spät haha. Sie war dann am Ende mit nem Telefonat zu Frieden. Sie fragte meinen Papa ob er weiß wer alles jetzt fliegen würde, geburtsdaten und tralalala. Danach wurde alles abgestempelt und wir rannten so schnell es ging zum Gate. Und da sagt die doofe tuss knallhart ich hab euch rausgenommen. Ich hab da nen 7 Monate altes kind aufm arm und sie weiß doch dass es da so lange dauert plus man hat sogar da Bescheid gegeben dass nich welche kommen. Gott sei dank war da ein junger Kerl der nebenbei telefoniert hat und ihr anschließend gesagt hat dass sie uns wieder mit rein nehmen soll. Ich habe geschworen nie mehr wieder auf meinen Mann zu hören und 2.5 Stunden vor Flug dort zu sein. Mindestens 4 Stunden. Dann habe ich auch niemehr so ein Stress ? sorry für den langen Text ?

    1. Heike Kaufhold

      Woah, Hüli! Das ist ja ein Stress! Ich fühle mit euch! Unglaublich…aber was ein unglaubliches Glück, dass ihr noch in die Maschine konntet!!! Danke für deine Geschichte!

  43. Eveline

    Wow ich glaube ich kenne den Beamten. Ich lebe mit meinen Sohn 5 in Deutschland . Er Besitz den Amerikanischen pass. Wir wollten ja in die USA fliegen um Familie zu besuchen. Ich besitze den deutschen pass und sah keinen Grund für ihm nun extra einen deutschen zu beantragen da er im deutschen Konsulat bei Geburt gemeldet wurde und unser Anwohner melde Amt ihm beide Stadt angehörigkeiten anerkannt hat. Anyways. Bei der pass Kontrolle hat mich der Beamte voll erniedrigt. Alleine sein ton… Er meinte er wird den kleinen bei der Ausländer Behörde melden damit er abgeschoben wird den es scheint für ihm das er sichnillegal hier aufhält. Ich habe mit Ihm diskutiert… Hab ihm versucht zu erklären… Das er hier kita besucht sowie Kindergeld erhält. Das er in der deutschen Botschaft in Washington gemeldet wurde gleich nach der Geburt und das in der wohnmeldestelle er auch beide hat und somit mir versichert wurde das er den deutschen pass für USA reisen nicht benötigt….. Ich war schon kurz vor heulenndort… Er nahm öfteren den Telefon Hörer ab und meinte immer wieder … Sie wissen ich kann die Abschiebung anordnen… Argh… Und dann lies er uns weiter gehen…. Ohne ein Wort…argh… Seit dem bin ich nicht mehr geflogen…

  44. Flor

    Kann es sein, dass wir zufällig den selben Grenzbeamten in Frankfurt hatten?
    Ich wollte gestern mit meinem Sohn (der übrigens auch meinen Nachnamen trägt) nach Kolumbien reisen. Dann bei der Kontrolle schien ich wohl dem „Boss“ erwischt zu haben, da er der älteste von allen war und die anderen Grenzpolizisten ihn was fragten, wenn es um Dokumente ging. Er guckte unsere Pässe an und gleich fragte er, wo der Vater sei (übrigens hat der Vater einen anderen Nachnamen als wir). Ich meinte zu ihm der Vater reist morgen nach. Von Anfang an in einem unhöflichen Ton zu mir. Dann wollte er eine Einverständniserklärung des Vaters sehen, die ich nicht dabei hatte, da ich zum Grenzbeamten sagte ich hätte extra noch meinen Vater gefragt, ob ich denn so etwas bräuchte, wenn mein Sohn und ich sowieso denselben Nachnamen haben (der übrigens fürs Auswärtige Amt arbeitet und seit Jahrzehnten mit Pässen und Beglaubigungen zu tun hat). Dann fing er an ganz laut zu sagen, dann sollte sich mal mein Vater mit einem richtigen Beamten unterhalten, der Ahnung davon hat (gleich mit der Angeberei er weiß es als Polizist alles besser aber wirklich in einem unverschämten Ton) und gab mir von Anfang das Gefühl eine kriminelle zu sein, die ihr Kind entführen will. Ich fragte ihn, ob ich meinen Mann anrufen soll und er dann gleich „ja dann machen sie das“ dieser ging aber nicht ran, weil er bei der Arbeit war. Ich versuchte es mehrmals, klappte aber nicht. Dann wollte er irgendwann eine Rückflug Bestätigung sehen, die ich ihm auch gab. Das reichte ihm dann noch immer nicht. Er guckte sich meinen Sohn dann genauer an (mein Sohn ist 2 1/2 Jahre alt und kann leider noch nicht sprechen) und versuchte mit ihm zu kommunizieren. Als er merkte, dass mein Sohn nicht darauf reagierte kam ohne Witz in einem herablassendem und lächlichem Ton (er hat es extra schön laut gesagt, damit es die anderen Grenzbeamten auch mithören) „ist ihr Sohn erwa behindert“ in dem Moment musste ich mich echt zurück halten nicht zusammenzubrechen, weil einfach nicht glauben konnte in was für einem Ton er mit mir sprach und meinem Sohn als aller erstes als behindert darstellen wollte (er hat es wirklich so gesagt und wollte sich über die angebliche Behinderung meines Sohnes lustig machen, weil der Ton genauso war) dann fragte er „warum kann er denn nicht sprechen“ . In dem Moment guckten mich auch die anderen Grenzbeamten an mit einem Blick aus Mitleid, weil die selber merkten, dass der Kollege es mittlerweile übertrieben hatte. Und alle schauten meinen Sohn. Dass ich mittlerweile den Grenzbeamten mit ihrem Blick schon leid tat, zeigte mir, dass so etwas nicht auf mir sitzen lassen werde. Mir kamen auch in dem Moment die Tränen, weil ich einfach nicht glauben konnte was gerade mir und meinem Sohn geschah. Wir wurden wirklich noch nie so schlecht wie Menschen 2. Klasse behandelt. Es hat mich wirklich schockiert, dass die Polizei einfach so mit einem umgeht, obwohl ich von Anfang an höflich und freundlich war. Wir leben in einer Demokratie und mit einer Mutter gleich umzugehen, als wäre ich eine kriminelle von Anfang an, hat mich einfach nur fertig gemacht. Als er mir dann die Pässe gab, um mich durchzulassen erwähnte er wieder, wenn mein Vater sich mit einem richtigen Beamten unterhalten will, dann würde er meinem Vater so einiges erzählen. Ich brach nur in Tränen aus, nahm die Pässe ohne ein Wort zu sagen und kurz nachdem ich endlich meinen Terminal betreten habe, konnte ich nicht mehr und musste mich erst mal wieder fangen, weil ich nur noch weinen konnte und einfach diese Erfahrung verarbeiten musste. Mein Mann rufte mich dann kurze Zeit später an und war richtig wütend über die Geschichte und rief sofort die Bundespolizei vom Frankfurter Flughafen an hat sich bei den Beamten beschwert. Diese hatten selber kein Verständnis für das Verhalten ihres Kollegen und meinten wir sollten eine Beschwerde eine bestimmte Person schicken mit allen genauen Daten, Uhrzeit, Terminal. Die meinten selber, dass die es gut nachvollziehen konnten, dass mich die anderen Grenzbeamten mit Mitleid anschauten. Ich hätte die ja selbst angerufen, konnte es aber in dem Moment nicht, weil ich wahrscheinlich vor lauter weinen kein Wort hätte sagen können. Aber das werde ich nicht auf mich sitzen lassen! Die Beschwerde schreibe ich noch die Tage.
    Aber wie du richtig geschrieben hast. Es war so ein Machtspielchen, was er ausnutzen wollte. Und obwohl man eigentlich nichts falsches oder böses gemacht hat und gleich als Krimineller behandelt wird, geht einfach gar nicht!!!

  45. Hans

    Ich finde es gut, wenn diese Leute ihre Arbeit machen. Über die Art und Weise kann man natürlich streiten.

    Viel schlimmer ist, was ich persönlich erlebt habe (stand hinten in der Schlange), dass nämlich meine nicht-deutsche Frau mit unseren Kindern einfach durchgewunken wurde, obwohl unsere Kinder NICHT ihren Namen sondern meinen haben und auch deutsche Staatsbürger sind. Nach dem Vater hat NIEMAND gefragt. DAS ist eine Katastrophe.

    Wer weiß was die Zukunft bringt? Meine Frau stammt aus einem Nicht-EU Land mit dem es keinerlei Abkommen bezüglich der Rückführung entführter Kinder gibt. Kein schöner Gedanke, dass sie uU irgendwann in der Zukunft einfach mit den Kindern abhauen kann, und ich sie nie wieder sehe. Und das nur weil ein Grenzbeamter seinen Job nicht gemacht hat !!

  46. Claudia

    Nervig! Allerdings findeich eine Ausweiskopie, passend zur Vollmacht, relativ normal. Fordern ja viele Stellen für alles mögliche. Daher hängen wir die immer gleich an die Vollmacht hinten an. Mit dem Namen hat das wenig zu tun. Mein Mann und ich haben den gleichen Nachnamen. Rückfragen gibt es trotzdem. Mit Vollmacht + Ausweiskopie hatte ich aber bisher nie ein Problem.

  47. Susanne

    Wir haben leider eine ähnliche Situation, mein Sohn wurde ehelich geboren und trägt den Familiennamen meines Ex-Mannes. Ich habe nach der Scheidung meinen Mädchennamen wieder angenommen. Erschwerend kommt hinzu, dass der Kindsname arabischen Ursprungs ist und ich eben. einen typisch deutschen Namen trage. Verreisen tun wir meistens mit meinem Lebensgefährten, der aber eben auch einen anderen Nachnamen hat.
    Ich habe so ziemlich die ganze Bandbreite an unterschiedlichen Erfahrungen bei den Passkontrollen gemacht. Da ich gewohnt bin, dass ein Nachweis verlangt wird, trage ich meistens die Geburtsbescheinigung bei mir, wobei ich zugeben muss, dass ich weder eine Passkopie meines Ex Mannes noch einen Sorgerechtsbescheid habe :-(. Beim letzten Mal war ich dann überrascht, dass keine fragte, was es denn mit dem Kind auf sich hat – ich habe dann den Grenzbeamten gefragt, woran das lag … „bei Ihnen hat man gesehen, dass das Kind Ihres ist“ :-).

    Was die „Benachteiligung“ von alleinreisenden Müttern angeht, so muss ich sagen, dass es der Papa vom Kind bis dato – trotz gleichen Nachnamens – erheblich schwerer hatte. Hier reichte den Beamten weder die Geburtsbescheinigung noch eine Vollmacht von mir. Man hätte ihnen wahrscheinlich die Ausreise verweigert, wäre ich telefonisch nicht erreichbar gewesen … irgendwie aber auch beruhigend.

  48. Stefan

    Hallo,

    wir habe vor knapp 4 Wochen bei der Ausreise am Flugfhafen München ähnliche Erfahrungen gemacht. Meine Freundin und ich (unverheiratet) und unser 20 Monate alter Sohn (trägt den Namen seiner Mutter) wollten nach Kuala Lumpur fliegen. Wir gingen gemeinsam zu Dritt(!) an den Schalter der von vorherein herablassenden Beamtin. Die entgegnete uns nach kurzem Blick in den Pass, dass sie eine Geburtsukrunde bräuchte, da ich einen anderen Nachnamen trage. Und das, obwohl wir wie gesagt zu zu Dritt am Schalter standen. Ich verstehe ja, dass man bei Alleinreisenden Elternteilen besonders achtsam sein sollte. Wenn aber unverheiratete Paare ständig und anlasslos eine Geburtsurkunde dabei haben müssen, ist das ganze System unstimmig. zumal – wie ja im Artikel schon festgestellt – die Geburtsurkunde nicht über die Sorgeberchtigung sagt. So gesehen, ist es für die Eltern meiner Freundin einfacher mit unserem Sohn zu verreisen, da gleicher Nachname, als uns als Eltern. Das kann nicht sein. Ich werde das Verhalten der Beamtin jetzt gerichtlich prüfen lassen, um in der Sache klarheit zu bekommen. Schließlich kann es nicht vom jeweiligen Grenzbeamten abhängen, welche Dokumentae man bei der Ausreise dabei haben muss.

    Viele Grüße

    Stefan

  49. Sebastian

    Ich trau es mich ja fast gar nicht zu sagen – den „Stress“ am Grenzübergang kann ich verstehen, bin aber zugleich sehr froh, dass es da offenbar auch vorsichtige Beamte gibt. Es gibt nun einmal auch Kindesentführungen bzw. Eltern, die ohne Einverständnis und Wissen des anderen Elternteils mit dem Kind verschwinden… insofern: sehr gut, dass es diese Kontrollen gibt und auch viele Nachweise erbracht werden müssen.
    Zum Teil kann ich die Argumentation hier auch nicht verstehen – nur weil ein Kind angibt, sich auf den Urlaub zu freuen, ist das doch kein Beleg, dass aus Elternsicht nur ein Urlaub geplant ist. Und auch eine Unterschrift kann man tatsächlich leicht fälschen.
    Das Problem ist hier wohl, dass die Verfasserin das persönlich genommen hat, was nicht zwingend persönlich gemeint gewesen sein muss, sondern auch dem Schutz der Kinder dient – vor Entführung, vor Trennung von einem Elternteil etc.
    LG 🙂

  50. Auch Stefan

    So viele Schlaumeier auf einem Haufen. Wird beim Abflug nicht genau hingeschaut, passt es auch nicht. Wenn ein Kind mit einem Fremden Menschen oder bei einem Sorgerechtsstreit, was ein Grenzbeamter wohl an der Nase erkennen soll, über einen Flughafen auf nimmer Wiedersehen davon fliegt, ist es zu spät. Es könnte auch Euer Kind sein. Also Hirn einschalten bevor man solche unterirdischen Kommentare ins Internet stellt.

    1. Heike Kaufhold

      Kein Grund zu einem rüden Ton. Ausserdem geht es hier nicht um das nette nachfragen, sondern um ein unmögliches Verhalten eines Grenzbeamten in einer normalen Situation. Und nein, DAS sollte nicht der Normalfall sein!

  51. Michael

    Hallo,
    was mich wundert, ist, dass handgeschriebene Dokumente als weniger glaubwürdig eingestuft werden. Bei Testamenten ist das gegenteilig, hilft es doch Unterschrift und Handschrift abzugleichen, auch sind natürlich Ergänzungen und Manipulationen bei handschriftlichen Dokumenten leichter erkennbar. Witzig auch: Der Beamte selbst musste seinen Lebenslauf handschriftlich anfertigen, da Bundesbehörden auf so etwas bestehen, natürlich aus anderen Gründen :).

    Ich würde empfehlen, bei der Einverständniserklärung eine Unterschriftenbeglaubigung machen zu lassen. In Hessen erledigen das die Ortsgerichte, mit einem richtig schicken Stempel, in anderen Bundesländern die Meldeämter/Bürgerämter. Kostet fast nichts und dann ist das Ganze safe und behördlicherseits bereits geprüft. Beim Notar kann es allerdings richtig teuer werden, da lohnt es sich vorher mal höflich nachzufragen.
    Man kann auf Reisen immer unerfreuliche Erfahrungen machen, im Sinne der Notfallvorsorge lade ich mir Scans von zig Dokumenten (Reisepässe, Impfausweis, Aufenthaltstitel, Geburtsurkunden, Flugtickets etc.) im PDF-Format in die Cloud bzw. in meinen E-Mail-Posteingang. In Letzterem finden sich auch fast alle Rechnungen hochpreisiger Artikel, die mitreisen (Stichwort: Zoll).

    Ich kann mir dann zur Not die Dokumente in irgendeinem Internet-Café ausdrucken und auf den Behördentisch legen oder am Display zeigen. Das hilft auch sehr, sollten mal Dokumente gestohlen werden/verloren gehen. Bei der Deutschen Botschaft helfen diese Kopien bei der Erstellung eines Notfall-Reisedokuments sehr. Da sich die Dokumente selten ändern, ist der Aufwand überschaubar. Wem Online nicht zusagt, packt den Kram auf einen USB-Stick.

    Die Krönung wäre noch: Nach alledem macht man sich schlussendlich so richtig verdächtig, weil man auf alle Fragen eine Antwort hat und viel zu gut vorbereitet ist :).

  52. SUSANNE

    Nun hat es auch uns fast erwischt… und ich glaube wir hatten das Vergnügen die schon mehrfach zitierte junge Beamtin am Flughafen München kennen zu lernen. Wann in Bayern Herbstferien anfangen scheint jeder zu wissen ausser der Bundesgrenzschunz am Flughafen in München. So begab es sich, dass wir (Ich, mein Sohn aus erster Ehe, mit Nachnamen meines türkischen Exmannes und mein Lebensgefährte) mit gefühlten 300 anderen Familien um 5 Uhr früh an der Passkontrolle warteten. Man hatte es dann sogar geschafft einen zweiten Beamten einzusetzen aber halb 6 machte sich langsam Unruhe breit – unser Flieger (Und 3 weitere auch) sollte 6 Uhr starten und würde zum Boarding aufgerufen. Ich habe dann beim Bundesgrenzschutz angerufen und gebeten hier mehr Personal einzusetzen sonst würden wir und andere Famiien den Urlaub nicht antreten können. Es kamen dann auch tatsächlich 2 weitere Beamte.
    Zurück zu der jungen Beamtin. Nachdem wir endlich an der Reihe waren, meine Nerven nach dem 3 Aufruf unseres Fliegers eh schon blank, habe ich Pässe und Geburtsbescheinigung von uns gereicht. Erste Frage, nachdem ich wohl leider gleich beweisen könnte, dass es mein Kind ist, haben sie das alleinige Sorgerecht. Ich wahrheitsgemäß verneint. Ja dann benötigt Sie die beglaubigte Vollmacht des Vaters, dass ich mit dem Kind ausreisen darf. Meine Frage, ob dass ihr Ernst sei, dass mein türkischer Exmann bestätigen muss, dass ich als deutsche Staatsangehörigkeit mit meinem deutschen Kind in der Türkei Urlaub machen darf, wurde überhört. So dürfe sie uns nicht ausreisen lassen, worauf ich meinte, dass einziges verpflichtendes Dokument der Reisepass sei, da beide Elternteile diesen beantragen müssen. Ja dann solle ich den Kindsvater bitte jetzt anrufen, dreiviertel 6 morgens und er war einen Tag vorher wieder Vater geworden. 2 Versuche scheiterte und nachdem unsere Namen nun auch schon aufgerufen wurden ich langsam panisch. 3. Anrufversuch erfolgreich…er musste nur seinen Namen und Geburtsdatum nennen und den Namen des Kindes… Somit war sie sich dann sicher, dass das Kind ausreiseberechtigt war – hätte ja sonst wer am Telefon sein können.
    Wir haben den Flieger gerade noch so erreicht aber erleben muss ich das nicht nochmal.

    1. Heike Kaufhold

      OH MEIN GOTT!!! Das ist nicht dein Ernst? Ich hätte entweder einen Herzinfarkt oder einen Heulkrampf bekommen!!! UNglaublich! Aber ihr habt den Flieger bekommen?? Das ist ja unglaublich was du da an diesem Morgen für Hürden genommen hast! Ich kann es dir echt nur raten, geht zum Notar einmalig und lasst das Schreiben aufsetzen, dass du immer/unbegrenzt mit deinem Sohn reisen darfst. Seit ich den Wisch vorweisen kann, habe ich keine Probleme mehr!

  53. Birgit

    Da habe ich auch noch eine Geschichte beizusteuern: mein Freund (Brasilianer) ist mit unserer gemeinsamen Tochter (Brasilianerin & Deutsche, hat sowohl meinen als auch seinen Nachnamen) nach Brasilien gereist. Da wir aus Brasilien
    strikte Gesetze gewohnt sind, d.h. das es notarielle Beglaubigungen der Zustimmung des anderen Elternteils bei alleiniger Reise mit dem Kind geben muss (bzw. kann man sich eine gegenseitige Zustimmung als Elternteil auch in den brasilianischen Pass des Kindes eintragen lassen), haben wir uns eine solche gegenseitige Zustimmung in den Pass des Kindes eintragen lassen (!). Hat beim Umsteigen in Amsterdam aber auch nicht gereicht. Es wurde darauf gedrängt, dass ich als Kindesmutter telefonisch dem Grenzbeamten noch einmal bestätige, dass ich der Reise zustimme (Daten zum Kind und der Reise wurden vorher abgefragt). Ich war zunächst telefonisch erst nicht erreichbar gewesen – mein Freund hat Blut und Wasser geschwitzt und hätte fast den Anschlussflug verpasst. Tja…soviel also zu dem „das wäre einem Mann nicht passiert“, was ich hier u.a. gelesen habe. Pustekuchen.

  54. Tom

    Moin,

    grundsätzlich finde ich es für völlig in Ordnung, dass allein reisende Elternteile mit Kind mit Skepsis betrachtet werden. Es verschwinden jährlich genug Kinder über deutsche Grenzen.
    Jedoch macht der Ton bekanntermaßen die Musik. Ein Grundgesetz besagt auch, „die Würde des Menschen ist unantastbar. Insofern würde ich nicht zögern, zumindest eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Beamten einzuleiten. Natürlich sollte man sich dazu die Namen einiger weiterer Passanten, die das verfolgten einholen.

    Meine Gattin fliegt übermorgen mit unserem Junior allein vor, um ihre Eltern in Thailand zu besuchen. Ich folge ein paar Wochen später nach. Sie bekommt von mir eine vom ADAC erstellte Vollmacht (Vordruck aus dem Netz), sowie eine Passkopie von mir nebst Rufnummern, wo ich für Rückfragen erreichbar bin.

    Sie fliegt natürlich auch von Frankfurt 🙂 Sollte es dennoch Ärger geben, und der Flieger verpasst werden, können sich die Herren auf eine saftige Klage einstellen.

  55. Kristina M.

    Also ich hatte IMMER beim Auslandsreisen eine am PC geschriebene Einverständniserklärung des Kindes Vater in zweisprachiger Ausführung,im Rathaus notariell beglaubigt,seine Ausweiskopie und die Geburtsurkunde. Bevor solche Probleme auftreten,bereite ich mich lieber schon vorher drauf vor. Kostet kaum Zeit und Geld und schont die Nerven. Für mich war das irgendwie von Anfang an selbstverständlich…
    wenn man gut vorbereitet ist,kann einem so ein Typ nix tun.
    Bis jetzt wurde bei mir nur ein mal nachgeschaut, und auch nur,weil die Erklärung im Reisepass meines Sohnes lag. Sonst hätten die auch nicht nachgefragt. Kommentar der Beamtin war “ gut dass Sie sich wenigstens Gedanken gemacht und sich darum gekümmert haben!“
    geschmeidig bleiben,Leute! Die tun auch nur ihre Arbeit.

  56. Karin

    Ich bin sprachlos, denn genau dasselbe habe ich in Frankfurt im Dezember 2016 erlebt, als ich mit meinem Mann, meinen 3 Kindern aus erster Ehe und der Oma nach Dubai reisen wollte. Dieser Beamter hat mich gefragt, ob ich beweisen könne, dass ich die Kinder nicht entführen würde bzw. die Kinder ihrem Vater entziehe. Ich stand erstmal hilflos da. Weiterhin sagte er mir ich könne ja noch nicht mal beweisen, dass es sich um meine Kinder handelt (es war wirklich offensichtlich, denn ständigt fragten sie ihre „Mama“, was denn los sei). Schließlich musste ich ihm noch die Rückflugtickets vorlegen, damit die Kindesentführung wenigstens ausgeschlossen ist (unglaublich!). Schlussendlich sagte er mir, ich müsse nachweisen, dass der Vater der Kinder der Reise zustimmt. Ich hatte ihn lediglich darüber informiert, da ich keine Zustimmung nach Auskunft beim Anwalt brauchte. Nachdem ich ihm gesagt habe, dass ich das gar nicht muss, sagte er, wir rufen ihn jetzt an und wenn er nicht zustimmt, fliegen sie nicht. Da war ich erstmal baff und völlig am Ende. Die Kinder waren den Tränen nahe und die mitgereiste Oma war fassungslos über diesen Auftritt. Erst beim 2. Versuch hat meine Tochter ihren Vater erreicht, der dem Beamten dann seine Zustimmung nach langen Diskussionen bekundet hat. (Gott sei Dank, denn ich hatte mit dem Schlimmsten gerechnet). Wir wären jedenfalls nicht geflogen, wenn er nicht zugestimmt hätte! Ich weiß jetzt gar nicht, wie ich das beim nächsten Mal machen soll. Wir haben bereits gebucht. Versuche ich vorher die Zustimmung einzuholen, lehnt mein Ex-Ehemann, wie er das schon einmal getan hat, ab, und das nur aus Rachegefühlen heraus. Was soll ich tun? Muss ich wegen einer anstehenden Reise nach Dubai tatsächlich das Familiengericht bemühen? Hat jemand einen Rat für mich?

    1. Heike Kaufhold

      Oh Gott, liebe Karina! Ich kann den Horror so gut nachvollziehen!! An deiner Stelle würde ich ihn bitten, zum Notar zu gehen und ein Schreiben aufzusetzen indem drin steht, dass du uneingeschränkt mit deinen Kindern reisen darfst. Ich habe so eines hier, bei Interesse schicke ich dir den Wortlaut gerne per Mail. Diese notarielle Beglaubigung kostete uns ca 80€, ist ein offizielles Dokument. Wenn du das hast, brauchst du damit nur noch wedeln und es reicht aus. Seit ich das habe hatte ich keine Probleme mehr!

      Ich kann mir vorstellen, dass es Probleme mit dem Mann geben kann, allerdings sollte er sich da bemühen nicht an DICH zu denken sondern an die Kinder und du kannst ihm ja gern beschreiben, wie beschissen die Situation am Flughafen für sie war. Das KANN er ja an sich nicht wollen, oder??

      1. Karina

        Liebe Heike, das Problem ist, dass der Vater der Kinder mir am liebsten jeglichen Urlaub untersagen will und auch in jedem Fall vorher gefragt werden will. Er hatte mir schon einmal verbieten wollen nach Dubai zu reisen kurz vor unserer Reise. Ich hatte Glück, dass ich damals noch den selben Nachnamen der Kinder hatte und der freundliche Grenzbeamte nichts auszusetzen hatte. Insofern würde mir ein solches Dokument leider nichts nützen. Trotzdem könnte ich es natürlich probieren. Es ist ja noch eine Weile bis dahin und wenn er es ablehnt habe ich noch genügend Zeit zu handeln. LG

      2. Tom

        Als am 01.01.2018 meine Gattin mit unserem gemeinsamen Sohn über Dubai nach Bangkok reiste, fragte kein Beamter nach Papieren, oder ob ich wüsste, dass sie allein mit Kind ausreiste. Das war auch über Frankfurt!
        Ist es dort Abhängig von der Person, die kontrolliert? Gibt es dort kein einheitliches Vorgehen, oder ist es abhängig von irgendwelchen Launen der dort beschäftigten Beamten?
        Ich hatte Sie extra mit einer Vollmacht, meiner Passkopie sowie meiner Handynummer bei Skrupeln ausgestattet. Wenn schon Richtlinien, dann 1. fundiert und 2. kann es nicht sein, dass der eine Beamte so und der nächste wieder anders handelt.

        1. Heike Kaufhold

          Genau, es gibt KEINE festen Richtlinien sondern nur extrem lasche Empfehlungen. Problem ist: wenn man sich an die Empfehlungen hält, reicht es dem einen aus, dem anderen leider nicht. Es ist extrem willkürlich, meist unverschämt und total von der Laune der Beamten anghängig. ARGH.

  57. Meike

    Hallo, habe nun sehr viele dieser Kommentare hier gelesen und teilweise kommt man ja aus dem Staunen nicht raus.
    Ich möchte auch gern noch von meiner Erfahrung berichten. Ich wollte mit meinem Papa, meiner Schwester und meinem Sohn (zu der Zeit 4 Monate alt) nach Kuba fliegen und hatte mich im Vorwege natürlich eingehend damit beschäftigt, welche Unterlagen ich mitnehmen soll, da mein Sohn den Namen meine Partners trägt und wir nicht verheiratet sind.
    Ich hatte also letztendlich folgendes mitgenommen:
    -Meinen Pass und den von meinem Sohn
    – Einverständniserklärung meines Partners mit genauen Angaben zur Reise etc etc inklusive seiner Telefonnummer für Rückfragen und eigenhändige Unterschrift, notariell beglaubigt
    – Passkopie meines Partners
    – Kopie internationale Geburtsurkunde meines Sohnes
    – Dokument gemeinsames Sorgerecht

    In Hamburg vor Abreise hatte ich geringe Probleme, es hat sich niemand für diese ganzen Unterlagen interessiert.
    Dann in Frankfurt wurde alles ganz genau unter die Lupe genommen, nachdem ich alle Dokumente UNAUFGEFORDERT vorlegte. Der Grenzbeamte fragte dann ernsthaft „wann hat den ihr Partner Geburtstag?“.
    Wahrscheinlich um überhaupt in irgendeiner Art und Weise seine Macht zu demonstrieren…. Habe nicht schlecht gestaunt. Also daran sieht man, auch wenn man vermeintlich alle Dokumente dabei hat, die erfragt werden könnten: es gibt doch noch Überraschungen.
    Bei der Einreise in Kuba gab es übrigens gar keine Nachfragen.
    LG Meike

  58. Diana

    Hallo zusammen, oh je, ich kenne solche geschichten sehr gut. Aus diesem grund fliege ich nicht mehr. Denn ich habe einen sohn, der den namen meines exfreundes trägt. Ich habe das alleinige sorgerecht. Und als wir das erste mal in urlaub geflogen sind, machte mich ein beamter am münchner flughafen an, warum ich keine geburtsurkunde dabei habe. Nun nach 15min durfte ich weiter und auch nur, weil mein ex freund unterschrieb (obwohl er kein sorgerecht hat), dass er einverstanden ist. Nun beim zweiten mal als ich mit meinem sohn geflogen bin, hatte ich die geburtsurkunde dabei, doch nun wollte keiner eine urkunde, sondern den sorgerechtsbeschluss?! Nach 10min diskutieren, durfte ich dann doch passieren. Das ist echt schlimm, vorallem, weil mir beim ersten mal meinen sohn weg genommen hat (er war 1 jahr alt) und als mein Sohn anfing zu schreien, weil er gerade in einer tiefen fremdeln phase steckte, gab man mir meinen Sohn zurück! Unverschämt was sich diese zollbeamten erlauben. Auf jeden fall fahre ich nun in ein paar tagen nach frankreich und fürchte schon das schlimmste an der grenze! Andererseits bin ich erleichtert, dass ich nicht die einzige bin, die mit solchen sachen konfrontiert wird.

  59. Alex

    Ich möchte mein Senf dazu geben, bis jetzt haben alle gegen den beamten ausgeprochen.
    meine Ex-frau ist heute mit meinem 6 Monaten Sohn ins Ausland weggeflogen und sie kommt nie wieder.
    könnt ihr jetzt nachvollziehen warum der mann seinen Job genau unter die Lupe nimmt?
    eine gefälschte Einverständnis-erklärung und zack waren sie durch die Sicherheitskontrolle.
    hätte der Beamter genau geguckt, wäre das jetzt nicht passiert, oder ?

    1. Heike Kaufhold

      zu Ihrem Fall kann ich nichts sagen. Was ich sagen kann, ist, dass es KONKRETE Anforderungen geben muss welche Dokumente ausreichen und welche eben NICHT. Dem ist aber nicht so. DAS ist das Problem. Darüber hinaus haben sich NICHT alle Kommentatoren hier GEGEN die Arbeitsweise des Beamten ausgesprochen.

  60. Livia

    Da ich mit dem Vater des Kindes nicht verheiratet war und keine gegenteilige Erklärung abgegeben habe, habe ich laut Gesetz das alleinige Sorgerecht. Bei der Einreise in Kanada wurde ich dann nicht sehr freundlich gefragt: „And where is the father?“ In meinem Fall ist das so, dass ich vom Jugendamt eine Bestätigung brauche, dass ich keine gemeinsame Sorgerechtserklärung abggeben habe, diese übersetzen lassen und beglaubigen lassen musste, was mich sehr ärgert. Der Dame habe ich dann meine Unterlagen zugeschoben, aber der Ton und die Art ud Weise waren sehr verletzend. Damals habe ich mir geschworen, nicht mehr nach Kanada zu reisen. Jetzt würden wir gerne eINEe Reise Richtung Karibik unternehmen, und da wird es leider schon wieder benötigt.

  61. Ariane Wolters

    Hallo Heike, wenn du das schon mit deinen leiblichen Kindern durchmachen musstest, möchte ich nicht wissen, wie kompliziert es für mich wird mit einem Pflegekind, welches einen Vormund hat, ins Ausland reisen zu wollen. Mein erster Gedanke bei lesen war, ich würde nach seinem Vorgesetzten verlangen. Aber direkt in der Situation hätte ich es auch nicht getan. Ich wäre vor Anspannung bestimmt total nervös geworden und hätte hart mit mir kämpfen müssen höflich zu bleiben.

  62. Marcel

    Egal was passiert, egal wie unverschämt die Beamten sind, ignorieren und kleinbei geben ist das einzige, was wirklich hilft. Wollt ihr euren Urlaub wegen diesen Leuten kaputt machen lassen? Ist es nicht wert. In den USA genau das gleiche. Da sieht man auch keinen Beamten lächeln..

  63. Anna

    Hallo Heike,
    ich kam gerade auf Deinen Artikel, weil ich mich online über die Sachlage informieren wollte. Und sowohl Dein Erlebnis als auch die zahlreichen Kommentare belegen, dass da etwas sehr schief läuft.

    Meine Tochter hat den Namen ihres Vaters, ich wieder geheiratet und nun einen andern Namen.
    Gerade habe ich bei uns bei Bürgerbüro und Standesamt angerufen und naiv nach einem Dokument gefragt, das bezeugt, dass mein Kind mit Namen X tatsächlich zu mir mit jetzt Namen Y gehört.
    Die Beamtin war echt erstaunt und meinte, nö, von sowas habe sie noch nie gehört. Aber ihr sei auch nicht bekannt, dass es da jemals Probleme gebe.. HAHAHA.. ich wurde ja schon unter die Lupe genommen, als ich in UK mal mit ihr mit gleichem Namen eingereist bin. Ich wusste also genau, warum ich nach einem solchen Dokument frage. Und davon, dass ich bei jeder Auslandsreise eine neue Einverständniserklärung des Kindsvaters brauche, wusste ich noch nicht mal etwas..

    FAZIT: In einer Zeit von unverheiratetetn Paaren mit Kind, verheirateten Eltern mit unterschiedlichen NAmen, geschiedenen Eltern mit Sorgerecht, Patchworkfamilien etc. und vielen Menschen die weltweit häufig reisen, stehen reisende Familien mit verschiedensten Namen auf der Tagesordnung. Deshalb sollte es 1) eine eindeutige Regelung geben und 2) Dokumente, die eindeutig die Eltern-Kind-Zugehörigkeit belegen.

  64. Frank

    Hallo Heike, danke für diese Horrorgeschichte. Fürchterlich was Du da durchmachen musstest. Nachtbohren ist ja wirklich OK aber mehr Professionalität als mal eben den ‚Stasiverhörmodus‘ anschalten erwarten man schon. Gerade wenn es um Kinder geht.
    Hier mal eine Ergänzung in Richtung Internationale Partner. Bin Papa und reise nächste Woche alleine mit meiner Tochter nach Deutschland und wieder zurück nach Südkorea wo ich mit meiner Koreanischen Frau wohne. Habe das schon einmal alleine getan und grau in Erinnerung gehabt, das man mich damals in Deutschland nicht ganz so einfach ausreisen lassen wollte. Ich hatte damals gar-nix dabei, ganz nach dem Motto „ich bin doch der Papa und wir haben den selben Namen“. Der Beamte meinte damals nach einem kurzen Austausch von Reisegrund etc. so-etwas wie „Sie wissen schon das Sie eigentlich eine Einverständniserklärung der Mutter bräuchten?“ und ich bin mit einem „Sorry das war mir nicht bewusst“ begleitet von einem knautschigen Stöhnen des Beamten davongekommen.
    Der Nachname meiner Tocher ist auf dem Koreanischen Pass anders als auf dem Deutschen Pass. Auf dem Deutschen nach Deutscher Sitte (wir sind in beiden Ländern verheiratet) mit dem Namen des Papas, und auf Koreanischer Seite nach Koreanischem Recht mit dem Namen der Mutter. Zur Ausreise wird aber immer nur ein Dokument gescannt und da wir in Korea abfliegen normalerweise das Koreanische. Somit hat meine Tochter dann einen anderen Namen, wenngleich ich natürlich immer beide Dokumente mitführe. Ich hoffe diesmal geht wieder alles gut.

    1. Frank

      …zu zeitig abgeschickt. Dieses Mal werde ich u. a. aufgrund Deines Blogeintrags vorsorglich eine Einverständniserklärung und eine Englische Geburtsurkunde mitführen. Danke also nochmal! 🙂
      Finde natürlich auch das das besser eindeutiger geregelt wird, damit es weniger Willkür in der Umsetzung gibt.

      1. Heike Kaufhold

        Oh, interessant! Und eventuell Glück gehabt! Ja, ich kann nur dazu raten um auf Nummer sicher zu gehen. Hatte ja am Ende mir für 80€ ein Dokument des Notars anfertigen lassen, damit brauchte ich nur zu wedeln und alles war ok. Dadurch dass es keine offiziellen Vorschriften gibt, können sie einen auch mit einer Einverständniserklärung abhalten (‚Die kann ja gefälscht sein‘) oder einer Geburtsurkunde (Die kann ja geklaut sein‘. Es ist absurd! Es waren auf jeden Fall extrem gut investierte 80€! Kann ich nur zu raten…Guten Flug und danke für das Feedback!

  65. Karolin

    Sehr interessant und schockierend, was Leuten hier schon alles widerfahren ist. Ich habe mich jetzt bereits zweimal eben darüber geärgert, dass es anscheinend keine eindeutigen Regelungen gibt, bzw. ein Beamter je nach Stimmungslage zusätzlich Unterlagen verlangen kann, die man im guten Glauben, sich vorher ausreichend informiert zu haben, nicht dabei hat (ich sollte für unsere Kinder einmal eine Geburtsurkunde vorlegen, damit erkenntlich war, dass ich trotz anderem Nachnamen die Mutter bin, obwohl der Vater mit dem gleichen Nachnamen mit verreiste, zum Glück hatte ich zufällig die von einem Kind für etwas anderes mit dem Handy abfotografiert). Wenn es eine eindeutige Regelung gäbe, könnte man sich auch darauf vorbereiten und wäre nicht dieser Willkür ausgeliefert. Dass (meinetwegen auch streng) kontrolliert wird, damit bin ich durchaus einverstanden. Aber dass Beamte unterschiedliche „Beweise“ verlangen können, die alle auch mehr oder weniger einfach aussagekräftig oder zu fälschen sind, finde ich im Zeitalter von sehr unterschiedlichen Familienkonstellationen schlichtweg nicht zeitgemäß und z.T. auch diskriminierend.

  66. Annette

    Hallo, mir ist exakt so eine Szene vor zwei Jahren am Münchner Glughafen passiert. Ich wollte nach London mit meinem 10jährigen Sohn. Er freute sich sehr über die snstehense Reise, seinen ersten Flug, wir waren beide aufgeregt. Ich hatte von solchen Bestimmungen noch nie etwas gehört, war leider nicht auf die Idee gekommen. Allerdings bin ich auch verheiratet, mit anderem Namen als Sohn und Vater. Der Beamte war ähnlich hartnäckig und abwertend, hat mich als potentiell kriminell hingestellt. Er wisse ja nicht, ob mein Sohn freiwillig mitkommt. Der krähte zum Glück gleich drauflos, wie er sich freue und dass der arme Papa arbeiten müsse…. Als der Beamte meinen Sohn dann fragte, ob ich seine Mama sei, war es dann eher peinlich für den Beamten. Ich fragte den Herrn, weshalb der Aufstand vor dem Kind sei n müsse, wo diese kriminellen Dinge doch extrem selten vorkommen…. Er meinte dann, er sei verpflichtet nachzufragen.

  67. Carina

    Liebe Heike,
    ich musste ebenfalls weinen, als ich deinen Text gelesen habe und wäre wohl auch in Tränen ausgebrochen, wenn mir genau das widerfahren wäre!
    Aus so vielen Gründen war das Verhalten dieses „Mannes“ einfach nur falsch (sowie ekelhaft und respektlos,…) – noch dazu vor den Kindern! Ich hoffe man hat seine Unfähigkeit im Job bereits erkannt und ihm diesen Posten entzogen.
    Wir Mütter haben von allen Männern dieser Welt Respekt verdient. Punkt.
    Danke für all die wertvollen Infos in deinem Beitrag! Ich bin nämlich auch Mama mit anderem Nachnamen und habe vor mit Baby zu verreisen…
    Liebe Grüße!
    Carina

  68. Chirstina

    Hallo Heike ;

    könntest du mir den Wortlaut auch per Mail schicken ?

    Liebe Grüsse

    Chirstina

    „Heike Kaufhold 20. Januar 2018 um 19:27

    Oh Gott, liebe Karina! Ich kann den Horror so gut nachvollziehen!! An deiner Stelle würde ich ihn bitten, zum Notar zu gehen und ein Schreiben aufzusetzen indem drin steht, dass du uneingeschränkt mit deinen Kindern reisen darfst. Ich habe so eines hier, bei Interesse schicke ich dir den Wortlaut gerne per Mail. Diese notarielle Beglaubigung kostete uns ca 80€, ist ein offizielles Dokument. Wenn du das hast, brauchst du damit nur noch wedeln und es reicht aus. Seit ich das habe hatte ich keine Probleme mehr!

    Ich kann mir vorstellen, dass es Probleme mit dem Mann geben kann, allerdings sollte er sich da bemühen nicht an DICH zu denken sondern an die Kinder und du kannst ihm ja gern beschreiben, wie beschissen die Situation am Flughafen für sie war. Das KANN er ja an sich nicht wollen, oder??“

  69. Packen für den Langstreckenflug - alles rund ums Handgepäck - Butterflyfish

    […] Wer mit Kindern reist: Beachtet die Einreisebestimmungen für die jeweiligen Länder! Im Zweifel braucht ihr, auch wenn beide leiblichen Elternteile dabei sind, eine originale Geburtsurkunde – z.B. für Südafrika, nachzulesen bei Nadine von Planet Hibbel unter E wie Einreise. Reist nur ein Elternteil: Eine Einverständniserklärung des nicht mitreisenden Elternteils ist nie verkehrt – je nach Land auch Pflicht. Wir hatten bisher immer Glück und das Kind wurde lediglich machmal persönlich gefragt, ob ich die Mutter sei und wo der Papa ist. Als wir nach Jordanien eingereist sind, wurde zum ersten Mal nach Papieren des Vaters gefragt (Passkopie, Reiseerlaubnis). Auch beim Check-in nach Toronto wurden wir gefragt, ob wir auch alles dabei hätten. Hatten wir, wollte aber niemand sehen. Es ist auch ein bisschen abhängig, wer da vor euch steht schätze ich. Dieses Gefühl hatte ich zumindest im Beitrag von Heike von Kölnformat, die ebenfalls Kinder mit anderem Nachnamen hat. […]

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